Aktuelles
20. Dezember 2022
HFK Update: Bundesverwaltungsgericht – Freie Fahrt für die Bauarbeiten der Festen Fehmarnbeltquerung
Mit den Urteilen vom 14. Dezember 2022 (Az.: BVerwG 9 A 17.21, BVerwG 9 A 18.21) hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 für das Vorhaben der Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen.
Im Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 erteilte die zuständige Planungsbehörde, das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr, eine Befreiung vom naturschutzrechtlichen Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot hinsichtlich dreier Riffe. Als Ausgleich dieser Eingriffe wurde zugleich die Wiederherstellung von 17,5 ha Riffstrukturen im Bereich der sog. Sagas-Bank südlich von Fehmarn angeordnet.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun zugunsten der Beklagten: Die Behörde hat zu Recht von einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen. Die Feste Fehmarnbeltquerung sei für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz von herausragender Bedeutung, sodass die Erteilung der Befreiung gerechtfertigt sei. Auch die Ausgleichsmaßnahme sei hinreichend.
Wir freuen uns mit unserem Mandaten Femern A/S, dass die Bauarbeiten der Festen Fehmarnbeltquerung ungehindert weitergehen!
Mehr erfahren Sie unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2022/80