Unsere Rechtsanwälte
Unser Team in Frankfurt

Prof. Horst Franke
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: franke@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-138
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaft in Mainz (1968 – 1973). Hauptgeschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (1986-1994). Seit 1994 Seniorpartner der Kanzlei HFK Rechtsanwälte, Rechtsanwalt (Zulassung 1976, Juli 1994 Zulassung OLG Frankfurt/M., Dezember 2002 weitere Zulassung in Wien bis Dezember 2016). Professor für Baurecht und für nationales sowie EU-Vergaberecht an der Universität Wuppertal. Dozent im Weiterbildungsstudiengang Real Estate Management & Construction Project Management (M.Sc. REM&CPM). Schiedsrichter und Mediator in großen Bau- und Anlagenbauverfahren.
Profil
- Verfahrensbegleitende Beratung und Vertretung sowohl von öffentlichen Auftraggebern (Konzeption, Verfahrensführung einschließlich Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung) als auch von Bietern (Unterstützung bei Angebotserstellung und verhandlung) bei großvolumigen Vergabeverfahren, insb. bei
- Verkehrsinfrastrukturprojekten (z. B. Stuttgart 21, PSU, Berlin-Mitte)
- Krankenhaus- und Wissenschaftseinrichtungen
- Beratung Elbphilharmonie auf AG-Seite
- Gutachtertätigkeit für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) „Analyse und Bewertung der Fragebogenaktion und der Rechtsprechung zur Evaluierung des Vergaberechtsänderungsgesetzes (VgRÄG)“
- Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Reform des
- Gutachterliche Beratung zu verschiedenen Betreibermodellen beim Outsourcing der Informationstechnologie einer Flughafen-Verkehrseinrichtung für einen großen IT- und Telekommunikationsdienstleister
- Baurechtliche Beratung auf Eigentümerseite eines Flughafens.
- Beratung bei großer Erschließungsmaßnahme.
- Angebotsbegleitung und erfolgreiche Durchführung von Beschwerdeverfahren bei mehreren Vergaben großer Tunnel sowie deren technischer Innenausstattung in Österreich.
- Beratung der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft (SCHIG) in Österreich in finanzierungsrechtlichen Fragen.
- Baubegleitende Rechtsberatung eines Gemeindeverbundes im Ruhrgebiet beim U-Bahn-Bau.
- Beratung eines Kaufhauskonzerns bei Neubaumaßnahmen in verschiedenen Großstädten.
- Baubegleitende Rechtsberatung beim Hochhausprojekt einer Großbank.
- Tätigkeit als Schiedsrichter und Mediator.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Fachbeirat CBTR
- Mitherausgeber der Zeitschrift „baurecht“
- Mitglied im Beirat der Zeitschrift „Vergaberecht“
Vortragstätigkeiten
- Jahrelange Vortragstätigkeit sowohl für private als auch öffentliche Auftraggeber bis hin zum Deutschen Bundestag
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitautor bei Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, Werner Verlag, 6. Auflage 2016
- Englert/Franke/Grieger, Streitlösung ohne Gericht – Schlichtung, Schiedsgericht und Mediation in Bausachen, Werner Verlag, 1. Auflage 2006
- Franke/Englert/Halstenberg/Kuffer/Meyer-Postelt/Miernik, Kommentar zur SL Bau Streitlösungsordnung für das Bauwesen, Werner Verlag, 1. Auflage 2011
- Franke/Zanner/Kemper/Knipp/Laub, Die Immobilie, Werner Verlag, 2004
- Heiermann/Franke/Knipp, Handbuch Baubegleitende Rechtsberatung, Beck Verlag München, 2002
- „Vereinbarung der VOB/B als Ganzes und vertragliche Abweichungen“ in: Lindenmaier-Möhring (LMK), Kommentierte BGH-Rechtsprechung, 6/2004, Beck Verlag München
- „Bauaufträge“ in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, III B8, (22. EL Aug. 2003), Beck Verlag München, 2004

Bernd Knipp
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: knipp@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-0
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Marburg an der Lahn. Rechtsanwalt in Frankfurt am Main seit 1987 (zunächst forensische Kanzlei im Miet- und Immobilienrecht), seit 1990 bei Prof. Heiermann & Partner, seit 1994 Partner bei Heiermann Franke Knipp (HFK) und Leiter des Büros Frankfurt am Main (bis 2014). Schiedsrichter/Vorsitzender in vielzähligen Schiedsverfahren in Bausachen. Bei JUVE seit über 18 Jahren unter den führenden Partnern (bis 2008) und Senior-Partnern (seit 2009) im Privaten Baurecht (Top-15). Bei „Deutschlands beste Anwälte“ (Handelsblatt in Zusammenarbeit mit Best Lawyers) seit über 10 Jahren einer der besten Anwälten in der Rubrik „Construction Law“, 2012 dort „Best Lawyer of the Year“. Als einer der besten Anwälte in „Kanzleien in Deutschland“ gelistet.
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Marburg an der Lahn. Rechtsanwalt in Frankfurt am Main seit 1987 (zunächst forensische Kanzlei im Miet- und Immobilienrecht), seit 1990 bei Prof. Heiermann & Partner, seit 1994 Gesellschafter bei Heiermann Franke Knipp (HFK) und Leiter des Büros Frankfurt am Main (bis 2014). Schiedsrichter/Vorsitzender in vielzähligen Schiedsverfahren in Bausachen. Bei JUVE seit über 18 Jahren unter den führenden Partnern (bis 2008) und Senior-Partnern (seit 2009) im Privaten Baurecht (Top-15). Bei „Deutschlands beste Anwälte“ (Handelsblatt in Zusammenarbeit mit Best Lawyers) seit über 10 Jahren einer der besten Anwälten in der Rubrik „Construction Law“, 2012 dort „Best Lawyer of the Year“. Als einer der besten Anwälte in „Kanzleien in Deutschland“ gelistet.
Profil
- Projektbegleitende Beratung bei Großbauvorhaben aller Art, vor allem Hochbau (u.a. Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Wohntürme, Hotelgebäude, Kliniken, Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Theater, Kulturstätten, Messehallen) und Infrastrukturprojekte (Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Stuttgart 21, Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin, U-und S-Bahnstrecken).
- Gerichtliche Vertretung in großen Bauprozessen.
- Betreuung großer Projektentwickler in Frankfurt am Main, Hamburg, München, Berlin.
- Betreuung namhafter Architekturbüros und Projektsteuerer.
- Gutachterliche Tätigkeit bei komplexen Rechtsfragen (u.a. Urheberrecht, Baubetrieb).
- Vertragsgestaltung/Vertragsmanagement (GU-und GÜ-Verträge, GMP-Verträge, Generalplanerverträge, Architekten-und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge, Mietverträge, Bauträgerverträge).
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Vorsitzender des Hessisch-Thüringischen Baurechtstages e.V.
- Landesfachkommission Stadtentwicklung , Bau & Immobilien des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Die Stimme der Sozialen Marktwirtschaft
- ARGE Baurecht
- Deutscher Anwaltsverein
- Frankfurter Anwaltsverein
- Vereinigung von Freunden und Förderern der Goethe-Universität
Vortragstätigkeiten
- Dozent für Privates Baurecht an der TU Dortmund (1997-2007)
- Dozent für Projektbegleitende Beratung an der TU Dortmund (2000-2008)
- Dozent an der European Business School in Wiesbaden seit 1993
- Referent Vortrags- und Seminartätigkeiten (DVP, Deutsche Gesellschaft für Baurecht, IBR/id Verlag, IIR, Management Circle, IIR,
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Generalplanung, Ein Leitfaden für Architekten, Herausgeber Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bayerische Architektenkammer, Architektenkammer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, 4. Aufl. 2016
- Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht (Kapitel „Gestaltung eines Architektenvertrages“ und „Urheberrecht“), C.H. Beck Verlag München, 2. Aufl. 2015
- von Göler, Online-Kommentar zum BGB, Werkvertragsrecht §§ 648a-650 BGB
- Heiermann/Franke/Knipp, Handbuch Baubegleitende Rechtsberatung, C.H. Beck Verlag München, 2002
- Architekten- und Ingenieurverträge, Heidelberger Musterverträge, Heft 97, Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, 2010
- Aufsätze in Baurecht und Beiträge in IBR

Armin Heisiep
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: heisiep@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-125
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium an der Universität Bielefeld. Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund. Rechtsanwalt und Spezialisierung auf das Private Baurecht seit 1999. Seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2007 Schlichter und Schiedsrichter nach der SOBau.
Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kanzleien in Frankfurt am Main und Essen, seit 2009 bei Kanzlei HFK Rechtsanwälte, seit 2015 als Partner.
Profil
- Umfassende Auftraggeberatung bei Entwicklung und Ausführung von Bauprojekten im Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht (vertragsgestaltend und baubegleitend, Nachtragsabwehr, Durchsetzung von Mängel- und Schadenersatzansprüchen), insbesondere auch Beratung im Insolvenzrecht, Bauträgerrecht sowie Prozessführung, u.a.:
- Auftraggeberberatung bei der Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern (u.a. in Frankfurt West- und Osthafen, Frankfurt Europaviertel, Hamburg Hafen-City).
- Auftraggeberberatung bei Museumsneubauten und -umbauten (u. a. in Frankfurt und Kassel).
- Auftraggeberberatung bei Klinikneubauten, -erweiterungen und –sanierungen in Essen, Gießen und Frankfurt.
- Auftraggeberberatung bei Infrastrukturprojekten (u.a. Flughafen Frankfurt Ausbau A-Plus, großes Infrastrukturprojekt in Baden-Württemberg, Neubau Straßenbahnlinien in mehreren Städten).
- Auftraggeberberatung im Industrie- und Anlagenbau (u.a. Fabrikationshallen und Werkserweiterungen, Müllverbrennungsanlage, Kläranlage).
- Ständige prozessuale Vertretung mehrerer Berufshaftpflichtversicherer der Architekten- und Ingenieure, einer großen Wohnungsbaugesellschaft und von öffentlichen Auftraggebern.
- Klagen wegen nicht zweckmäßiger Baugeldverwendung nach BauFordSiG
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutscher Baugerichtstag
- ARGE Baurecht im DAV
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Leiter Arbeitskreis Rhein-Main
Vortragstätigkeiten
- Diverse Vorträge, Vorlesungen und In-House-Schulungen
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Baumängel im Großprojekt: Muss der Auftragnehmer den Architekten informieren? – OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 – 5 U 111/15, IBR 2016, 691
- Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung! – OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2016 – 21 U 2/16, IBR 2016, 630
- Baumaterial mangelhaft: Haftung auch für unverhältnismäßig hohe Ein-/Ausbaukosten? – BGH, Urteil vom 21.12.2011 – VIII ZR 70/08, IBR 2012, 201
- Sollbeschaffenheit von Dehnungsfugen bei Fläche aus Gussasphaltestrich – OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2009 – 26 U 57/08, IBR 2009, 1292
- Wie steil darf eine Tiefgaragenabfahrt sein? – OLG München, Urteil vom 11.11.2008 – 9 U 3880/06, BGH, Beschluss vom 13.08.2009 – VII ZR 235/08, IBR 2009, 646
- Orkan Kyrill lässt Giebelwände einstürzen: Haftet Bauleiter? – OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2009 – 4 U 149/08, IBR 2009, 379
- Haftung des Baustoffhändlers für Aus- und Einbaukosten mangelhafter Baumaterialien? – OLG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2008 – 15 U 5/07, IBR 2008, 507
- Beweislastverteilung bei Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehler – OLG Rostock, Urteil vom 04.03.2008 – 4 U 79/05, IBR 2008, 383
- Selbständiges Beweisverfahren: Verjährungshemmung nur nach förmlicher Zustellung! – LG Gießen, Urteil vom 29.01.2008 – 2 O 388/07, IBR 2008, 251
- 648 BGB: Ausnahme vom Identitätserfordernis! – OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 – 21 U 80/06, BGH, Beschluss vom 26.07.2007 – VII ZR 1/07, IBR 2008, 154
- Befestigung von Elektroleitungen: Verstoß gegen VDE-Norm als Mangel? – LG Duisburg, Urteil vom 30.11.2006 – 7 S 172/06, IBR 2007, 246
- Weiße Wanne auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung geschuldet? – OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2006 – 21 U 115/05, IBR 2007, 130
- Wegnahmerechte und Herausgabeansprüche in Krise und Insolvenz, Baurecht 2006, S. 1065 ff.
- Bezugsfertigkeit: Versiegelung des Parkettbodens muss ausgehärtet sein! OLG Schleswig/BGH – OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2005 – 1 U 211/00, IBR 2006, 337
- OLG Hamm – Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens – OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2004 – 21 W 31/04, IBR 2005, 1069
- OLG Köln – Verweigerung einer § 648a-BGB-Sicherheit nach Abnahme: Trotzdem Kostenersatz für Selbstvornahme? – OLG Köln, Beschluss vom 05.07.2005 – 24 U 44/05, IBR 2005, 480
- OLG Hamm – Bindungswirkung der Schlussrechnung bei Mindestsatzunterschreitung? – OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 – 21 U 115/03, IBR 2004, 209
- Rechtswidrigkeit der VOB/B bei Verbraucherverträgen, Besprechung des Gutachtens von Prof. Dr. Micklitz, Mitteilungsblatt ARGE Baurecht im DAV, Jahrgang 2004, Seiten 56 – 60.

Dr. Jörg Stoye
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: stoye@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-156
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (O.). Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Brandenburg. Doktorand an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin (3/2003 – 2/2005). Selbstständiger Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Gießen (bis 7/2006). 2006 bis 2012 HFK Rechtsanwälte in Frankfurt, ab Juli 2009 als Salary Partner. 2013 bis 10/2014 überregionale Vergabe- und Baurechtsboutique am Frankfurter Standort. Seit November 2014 wieder bei HFK Rechtsanwälte, seit 01.01.2015 als Partner.
Profil
- Verfahrensbegleitende Beratung und Vertretung sowohl von öffentlichen Auftraggebern (Konzeption, Verfahrensführung einschließlich Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung) als auch von Bietern (Unterstützung bei Angebotserstellung und -verhandlung) bei großvolumigen Vergabeverfahren, insb. bei
- Verkehrsinfrastrukturprojekten (z. B. Stuttgart 21, Regionaltangente West, Flughafen (Frankfurt) Ausbau APlus)
- Bauleistungen (einschl. Beschaffung der Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern), insbesondere Krankenhausbauvorhaben
- Gebäudenahen Dienstleistungen, insbesondere zum Facility Management
- IT-/TK-Beschaffungen
- Konzessionsvergaben
- Führung von Vergabenachprüfungsverfahren sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber; auch Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, Schadensersatzprozesse und Beanstandungsverfahren der Rechnungshöfe.
- Beratungstätigkeit (auch federführend im Sinne einer juristischen Projektsteuerung) in interdisziplinären Beraterteams, auch zu Fragen des Planfeststellungsverfahrens, des Claim-Managements, der Compliance und des Zuwendungsrechts.
- JUVE-Handbuch seit 2012/2013: Häufig empfohlener Anwalt für Vergaberecht.
- JUVE-Handbuch 2013/2014 (S. 495): „… erfahrener Anwalt, der sich bei Mandanten wie Wettbewerbern viel Anerkennung erworben hat.“
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Fachanwaltsausschuss für Vergaberecht der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel (gemeinsamer Ausschuss)
- Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)
- Persönliches Mitglied im forum vergabe e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.
Vortragstätigkeiten
- Ständige Vortrags- und Seminartätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen (z. B. forum vergabe e. V., FORUM Institut, EUROFORUM (Brennpunkt Vergaberecht 2016, 2017), Speyerer Vergaberechtstage 2012 und 2014, Deutscher Baurechtstag 2013 und 2014).
- Dozent Fachanwaltslehrgang für Vergaberecht (FORUM Institut und Werner Verlag)
Veröffentlichungen (Auswahl)
Bücher
- Haftung im Bereich der Ausschreibung und Vergabe, in: Motz-ke/Preussner/Kehrberg (Hrsg.), Die Haftung des Architekten, 11. Aufl., Köln (im Erscheinen) (Werner Verlag).
- Mitherausgeber von Beust/Stoye/Thomas/Zielke, eVergabe (im Erscheinen), eigene Bearbeitung: Das eVergabeverfahren (Verlag C. H. Beck).
- Kommentierung zu § 25 Abs. 3 KonzVgV, in: Müller-Wrede/Braun (Hrsg.), KonzVgV Kommentar, Köln (im Erscheinen) (Bundesanzeiger Verlag).
- Kommentierung zu § 47 SektVO, in: Müller-Wrede (Hrsg.), SektVO einschließlich VergStatVO Kommentar, 2. Aufl., Köln 2018 (Bundesanzeiger Verlag).
- Mitherausgeber Goede/Stoye/Stolz (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Vergaberecht, Köln 2017, eigene Bearbeitung: Sachlicher Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts (Werner Verlag).
- Kommentierung zu § 47 VgV und § 34 UVgO, in: VgV/UVgO-Kommentar Müller-Wrede (Hrsg.), Köln 2017 (Bundesanzeiger Verlag).
- Kommentierung zu §§ 5, 5 EU, 22, 22 EU, 23 VOB/A, in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen/Mertens (Hrsg.), VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, 6. Aufl., Köln 2017 (Werner Verlag).
- Kommentierung zu §§ 173 und 175 GWB, in: GWB Vergaberecht Kommentar Müller-Wrede (Hrsg.), Berlin 2016 (Bundesanzeiger Verlag GmbH).
- Für den Erhalt und Ausbau der PQ-Verzeichnisse, in: Siebzehnte forum vergabe Gespräche 2015, Band 54, S. 159 ff., Köln 2015 (Bundesanzeiger-Verlag).
- Haftung im Bereich der Ausschreibung und Vergabe, in: Motzke/Preussner/Kehrberg (Hrsg.), Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Köln 2014 (Werner Verlag).
- Die Rückforderung von Zuwendungen als Damoklesschwert im Beschaffungsvorgang – eine Bewertung der jüngeren Rechtsprechung, in: Kratzenberg/Lau/Prieß (Hrsg.), 15 Jahre GWB-Vergaberecht – Festschrift für Fridhelm Marx, München, 2013 (Verlag C. H. Beck).
- Kommentierung zu §§ 5, 5 EG, 22, 22 EG VOB/A, in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen (Hrsg.), VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, 5. Aufl., Köln 2013 (Werner Verlag).
- Kommentierung zu §§ 22, 22a VOB/A, Mitarbeit bei der Kommentierung zu §§ 1, 1a, 5, 5a, 8a, VOB/A, in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen (Hrsg.), VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, 4. Aufl., Köln 2010 (Werner Verlag).
- Korruptionsprävention durch Vergaberecht – Plädoyer für ein Bundes-Korruptionsregister, Dissertation, Köln 2012 (Bundesanzeiger-Verlag).
- Rechtliche Regulierung der Partnerwahl durch Vergaberecht, in: Stoye/Freitag/Benken/Herma/Köppen (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Vergaberechts, Speyerer Arbeitsheft Nr. 161 (2004).
- Mitarbeit Kapitel 5 – Rechtsschutz, in: Prieß (Hrsg.), Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl. 2005 (Carl Heymanns Verlag Köln).
Aufsätze
- Die Renaissance des Selbstausführungsgebots und seine (Vor)Wirkung bereits vor Umsetzung des neuen Richtlinienpakets (gemeinsam mit Dr. Jakob Brugger), VergabeR 2015, 647.
- Der reine Preiswettbewerb – wann ist er sinnvoll, wann verboten? (gemeinsam mit Calle B. Plantiko), VergabeR 2015, S. 309.
- Handlungsoption Offenes Leistungssoll? – Spielräume und Grenzen bei der Ausschreibung von Wahl- und Bedarfspositionen (gemeinsam mit Dr. Jakob Brugger), VergabeR 2013, S. 376.
- Vertrag bleibt Vertrag: Anordnungen des Auftraggebers nach VOB/B grundsätzlich ausschreibungsfrei! (gemeinsam mit Dr. Jakob Brugger), VergabeR 2011, S. 803.
- Nachunternehmerbenennung und Verpflichtungserklärung im Lichte der neues-ten BGH-Rechtsprechung und der VOB/A 2009, VergabeR 2009, S. 569.
- Vergaberechtsmodernisierungsgesetz: Endlich freie Wahl des Wettbewerblichen Dialogs für alle Sektorenauftraggeber (gemeinsam mit Dr. Franziska Kriener), IBR 2009, 1446.
- Wettbewerblicher Dialog auch für staatliche Sektorenauftraggeber möglich! (gemeinsam mit Dr. Franziska Kriener), IBR 2009, 189.
- Primärrechtsschutz in der GWB-Novelle – Kleine Vergaberechtsreform mit großen Einschnitten beim Rechtsschutz (gemeinsam mit Moritz v. Münchhausen), VergabeR 2008, 871.
- Vergaberechtliche Neuerungen für IT/TK-Beschaffungen der öffentlichen Hand – Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz als erste Umsetzung des EU-Richtlinienpakets (gemeinsam mit Frau RAin Bischof), MMR 2006, 138.
- Korruptionsregistergesetz, der zweite Versuch – Besser, aber nicht gut genug, ZRP 2005, 265.
- Generalübernehmervergabe – nötig ist ein Paradigmenwechsel bei den Vergaberechtlern, NZBau 2004, 648.
Ständig
- Entscheidungsanmerkungen in ibr-online/vpr-online und VergabeR.

Patricia Schauss
RECHTSANWÄLTIN, PARTNERIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: schauss@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-132
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln und Frankfurt am Main. Rechtsreferendarin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2003 – 2006). 2006 – 2009 Rechtsanwältin bei FPS Rechtsanwälte und Notare, Frankfurt am Main. 2009 bis 07/2015 geschäftsführende Gesellschafterin der MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Seit 08/2015 Partnerin bei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
Profil
- Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Investoren bei dem An- und Verkauf von Immobilien(-portfolios) mit dem Fokus
- Vorbereitung und Steuerung von Kauf- und Verkaufsprozessen (Datenraum, Letter of Intent, Non-Disclosure Agreements)
- Due Diligence von Verkäufer- und Käuferseite
- Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen
- Single Tenant Objekte (grundbuchrechtlicher Sicherungen), Sale and Lease back Transaktion, Logistik, Hotel
- Laufende Legal Asset Management Beratung mit dem Fokus
- auf die Beratung (gewerblicher) Mietverträge, Property Management und Asset Management Verträge einschließlich der Verwaltung der Immobilien
- auf Revitalisierung/Redevelopment/Refurbishment
- Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Projektentwicklern mit dem Fokus auf
- Immobilien Joint Ventures zwischen Projektentwicklern und Eigenkapitalgebern
- Darlehensverträge und Sicherheiten zur Projektfinanzierung
- auf Nachbarschaftsvereinbarungen einschließlich etwaiger grundbuchrechtlicher Sicherungen und Teilung von Grundstücken
- Verkaufsprozesse (Forward-Deal)
- Beratung (gewerblicher) Mietverträge „vom Reißbrett“ insbesondere der Pro-jektsteuerung zu den Schnittstellen des Bauvorhabens
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Frankfurter Anwaltsverein e. V.
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Urban Land Institute (ULI)
- ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV
- Immoebs e.V.
Vortragstätigkeiten
- Seit 2007 Lehrbeauftragte an der IRE/BS International Real Estate Business School Immobilienakademie GmbH
- Ständige Vortragstätigkeiten im Bereich des gewerblichen Miet- und des Immobilien-rechts (Heuer Dialog u. ä.)

Dr. Maximilian Schulte
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: schulte@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-132
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn. Promotion zum Dr. iur. an der Universität Passau zu einem völkerrechtlichen Thema. 2010 – 2016 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Noerr an den Standorten Düsseldorf und Frankfurt am Main. Nach Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt ab Juni 2017 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
Profil
- Beratung bei Immobilientransaktionen, insbesondere dem An- und Verkauf von Immobilienportfolios (Commercial und Residential), mit besonderem Fokus auf
- Strukturierung, Vorbereitung und Begleitung des Transaktionsprozesses,
- Due Diligence von Käufer- und Verkäuferseite,
- Erstellen und Verhandeln der Transaktionsdokumentation (insbesondere Kaufverträge in Form von Share und Asset Deals),
- Warranty & Indemnity Insurance,
- Vorbereitung und Begleitung des Closing-Prozesses und der weiteren Abwicklung.
- Beratung beim laufenden Legal Asset Management mit besonderem Fokus auf
- Gewerbliche Mietverträge, Mieterdarlehensverträge,
- Property/ Asset/ Center Management Verträge,
- Begleitung von Restrukturierungsprozessen, Vorbereitung von Immobileinportfolios für den Verkauf.
- Beratung bei Finanzierungen mit besonderem Fokus auf
- Immobilienfinanzierungen; Erstellen und Verhandeln von Term Sheets, Darlehensverträgen, Sicherheitenverträgen, etc.,
- Ablösung bestehender Finanzierungen/Sicherheitenfreigabe, Vorgaben für Pfandbrieffinanzierungen,
- Darlehenstransaktionen (Erstellen und Verhandeln von Loan Sale Agreements, Sicherheitenübertragung.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Frankfurter Anwaltsverein e. V.
Veröffentlichungen, Vortragstätigkeiten
- „Die nächste Regulierungsrunde ist eingeläutet“ (Aufsatz über die EU-Richtlinie zur Regulierung der Manager von Investmentfonds), in: immobilienmanager, Mai 2011, S. 26 ff.
- Inhouse-Schlungen/ Mandantenworkshops zu finanzierungs- und immobilienrechtlichen Themen.
- Vorträge im Rahmen von Veranstaltungen des IMMOEBS e.V.-Netzwerks (AK Rhein-Ruhr).

Patrick Thomas
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: thomas@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-156
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Nach kaufmännischer Ausbildung und anschließender Tätigkeit für ein überregional tätiges südhessisches Energieversorgungsunternehmen Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (Schwerpunkt Wettbewerb) und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit der Spezialisierung auf Energie- sowie Vergaberecht. Tätigkeit an einer Forschungsstelle für Umweltenergierecht sowie anschließend für einen Direktvermarkter von Strom aus Erneuerbaren Energien. Rechtsreferendariat am Landgericht Limburg a. d. Lahn, der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie beim Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. Nach der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2012 seit Januar 2013 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte. Fachanwalt für Vergaberecht seit Oktober 2016.
Profil
- Vergaberechtliche Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei nationalen und europaweiten Vergaben von der Konzeption bis zum Zuschlag.
- Gutachterliche Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber zu Fragen des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, insb. zum Konzernprivileg sowie zur Qualifizierung einzelner Sektorentätigkeiten.
- Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren.
- Öffentlich-rechtliche Beratung nationaler Infrastrukturprojekte im Auftrag der Vorhabenträger und Investoren, insbesondere aus den Bereichen Energieversorgung und Verkehr.
- Rechtliche Absicherung der Genehmigungsplanung (Raumordnung und Planfeststellung) sowie Bearbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen.
- Rechtliche Beratung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren.
- Beratung zu Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts.
- Beratung hinsichtlich energierechtlicher Fragestellungen (Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen, Konzessionsvertragsrecht, etc.).
- Beratung zu Fragen des Europäischen Beihilferechts.
- Beratung im Zuwendungsrecht für die rechtssichere Umsetzung geförderter Vorhaben sowie zur Abwehr drohender Zuwendungsrückforderungen.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e. V. (DWT)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.
- Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)
- Gesellschaft für Umweltrecht e. V. (GfU)
Vortragstätigkeiten
- Regelmäßige Vorträge, Seminare und Inhouse-Schulungen, insbesondere zu vergaberechtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen
Veröffentlichungen (Auswahl)
Bücher
- Mitherausgeber und Mitautor: Mösinger/Thomas (Hrsg.), Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben, Rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge, Verlag C. H. Beck, 2014 (aus der Reihe: Praxiswissen Vergaberecht)
- Mitautor: v.Beust/Stoye/Zielke (Hrsg.), eVergabe, Orientierung und Praxistipps für eine technisch sinnvolle und rechtssichere eVergabe, Verlag C. H. Beck, im Erscheinen (aus der Reihe: Praxiswissen Vergaberecht)
Aufsätze/Entscheidungsanmerkungen (Auswahl)
- „Sicherheitsrelevante Interimslösung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!“, VK Bund, Beschluss vom 17.08.2016 – VK 1-54/16, VPR 2017, 110
- „Selbstausführungsgebot bedarf Rechtfertigung!“, EuGH, Urteil vom 14.07.2016 – Rs. C-406/14, VPR 2016, 194
- „Umlagezahlungen ohne Effizienznachweis können rechtswidrige Beihilfe darstellen!“, EuGH, Urteil vom 18.02.2016 – Rs. C-446/14, VPR 2016, 147
- „Der Schutz der Truppe geht vor: Auftraggeber darf den sichersten Weg wählen!“, VK Bund, Beschluss vom 15.12.2015 – VK 2-113/15, VPR 2016, 142
- „Nur ein Produkt kann Vorgaben erfüllen: Verdeckte produktspezifische Ausschreibung!“, VK Bund, Beschluss vom 19.02.2015 – VK 2-1/15, VPR 2015, 110
- „Bieter verweigert Angebotsaufklärung: Kein Ausschluss im Anwendungsbereich der VSVgV!“, VK Bund, Beschluss vom 21.08.2014 – VK 2-59/14, VPR 2014, 311
- „Zuschlagskriterium muss Wertungsergebnis entscheidend beeinflussen können!“, VK Bund, Beschluss vom 14.01.2014 – VK 2-118/13, VPR 2014, 1019 (nur online)
- Rechtsprechungsanmerkung: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2013 – 10 ME 88/12 (Zur Beanstandung der Konzessionsvergabe durch die Kommunalaufsicht), Recht der Energiewirtschaft (RdE), 2014, Heft 1, S. 41 ff.
- „Keine Rechtswegeröffnung zur Vergabekammer durch Rechtsbehelfsbelehrung!“, OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2013 – 13 Verg 7/13, VPR 2013, 166
- „Unrechtmäßige Beihilfe? Keine Prüfung anhand des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes!“, VK Bund, Beschluss vom 24.04.2013 – VK 3-20/13, VPR 2013, 1020 (nur online)
- „Vertragsänderungen ohne Vergabeverfahren nur ausnahmsweise zulässig!“, VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2013 – 2 VK LSA 40/12, IBR 2013, 366
- „Renditezusagen verknüpfen die ÖPP-Vergabe nicht mit einer folgenden Konzessionierung“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 – Verg 26/12, IBR 2013, 1117 (nur online)
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Naumburg, Beschluss vom 20.09.2012 – 2 Verg 4/12, Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) 2013, S. 70 f. (zusammen mit Dr. Jörg Stoye)
- „Pünktlichkeit ist eine Tugend – auch im Vergaberecht! Zu der Zulässigkeit einer Verschiebung des Eröffnungstermins bei Verspätung eines Bieters“, www.vergabeblog.de (14.10.2012)
- Tagungsbericht zu den 14. Würzburger Europarechtstagen: Europäisches Klimaschutzrecht, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2009, S. 162 f.

Dr. Till Kemper M.A.
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: kemper@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-122
Fax: +49 69 / 975822-225
Vita
Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Geschichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Madrid. Promotion zum Dr. jur. unter Prof. Dr. Ronellenfitsch, Lehrstuhl für Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht an der Universität Tübingen zu einem Thema des Europa-, Planungs- und Umweltrechtes. Nach dem Referendariat im OLG-Bezirk München Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in Gießen/Frankfurt am Main (01/2013-06/2016). Seit 07/2016 ist Dr. Till Kemper M.A. bei HFK. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht betreut er insbesondere Mandate im privaten und öffentlichen Baurecht, öffentlichen Wirtschafts- und Infrastrukturecht sowie dem Kulturgüterschutzrecht. Die Mandatsbearbeitung findet gleichermaßen in der Beratung als auch in der Prozessvertretung statt. Außerdem ist Dr. Till Kemper M.A. für die Mediationsstelle im Bauwesen der IngK Hessen und RAK Frankfurt a.M. sowie für die Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill tätig. Die Erfahrungen hieraus gibt er als Ausbilder der Referendare am LG Gießen weiter. Als Lehrbeauftragter der Universitäten Tübingen und Kiel bildet er die Studierenden im Kulturgüter- und Denkmalschutzrechtes fort, an der THM Gießen die angehenden Ingenieure in Fragen des Bauens und Planens im Bestand. Als Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter berät er interdisziplinär mit anderen Kollegen in Fragen des Datenschutzechtes in bau- und vergaberechtlichen Problemstellungen.
Profil
- Beratung von Kommunen und Investoren bei öffentlich-rechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Abfassung städtebaulicher Verträge.
- Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben nebst Genehmigungsverfahren und Vertragsgestaltung.
- Beratung und Prozessvertretung bei der Planung und Durchführung von Ausschreibungen und Verhandlungen von Planer- und Bauverträgen.
- Beratung und Prozessvertretung bei der Abwehr und Durchsetzung von Nachtragforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf und Mängelansprüchen.
- Baubegleitendes Konfliktmanagement/Mediation.
- Beratung und Prozessvertretung in den Fragen des Denkmalschutzes.
- Beratung in Fragen von Digitalisierung, Datensicherheit und Datenschutz im Baugewerbe.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- ARGE Verwaltungsrecht in Hessen des DAV
- ARGE Mediation des DAV
- Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)
- Mediationsstelle für Bausachen der RAK Frankfurt am Main und IngK Wiesbaden
- Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill
- ICOMOS-Nationalkomitee Deutschland
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.
- Centrum für deutsches und internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e. V.
- Arbeitskreis Recht des BIM-Cluster-Hessen e.V.
- AG der LAG Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland „Konvergierende und divergierende Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen“
- bim2bim – Das BIM-Partnernetzwerk, Beirat Recht
- gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Kompetenzgruppe Development
- Urban Land Insitute -Germany
- Mitglied der Arbeitsgruppe Recht und Steuern des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Vortragstätigkeiten
- Ständige Vortrags- und Seminartätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen (z. B. IBR-Seminare, VHW u.a.).
- Inhouse-Schulungen
- Lehrauftrag Universität Tübingen (Denkmalschutzfragen)
- Lehrauftrag Universität Kiel (Denkmalschutzfragen)
- Lehrauftrag Technische Hochschule Mittelhessen (Bauen im Bestand/Denkmalpflege)
- Ausbilder der Referendare am LG Gießen für Mediation und Schlichtung
Veröffentlichungen
Bücher
- Kommentierung zu §§ 6e, 6f, 7-7c in: Säcker, Münchener-Kommentar zum Wettbewerbsrecht Band 4 (VOB/A), München 20107 (C. H. Beck Verlag).
- Kommentierung zu §§ 11, 12 in: Becker/Terwiesche/Prechtel, Kommentar TVgG-NRW, München 2017 (C. H. Beck Verlag).
- 31 Denkmalschutzrecht in: Terwiesche, Handbuch des Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Kap.24 Denkmalschutz, soll 2017 erscheinen (Wolter Kluwers Verlag).
- Kommentierung zu §§ 2 Abs. 5, 21, 24 bis 25 in: Viebrock, Hessisches Denkmalschutzgesetz, 4. Aufl. 2017 (Kohlhammer Verlag).
- Einführung, Denkmalrecht Hessen, in: Praxis der Kommunalverwaltung (Loseblattsammlung), 2. Aufl. 2017 (Kommunal- & Schulbuchverlag).
- Bauen und Planen im Bestand, München 2017 (C. H. Beck Verlag).
- C.IV. Nr. 2 S. 161-163 „Bodendenkmäler“; D.II. Nr. 1-5 S. 270-277 „Fundrecht“; J.IX. Nr. 1-5 S. 831-858 „Typische Rechtsgeschäfte des Denkmaleigentümers in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017 (C. H. Beck Verlag).
- Der Schutz historischer Kulturlandschaften nach deutschem Recht im Lichte der Europäischen Landschaftskonvention, Tübingen 2015.
- Einführung, Denkmalrecht Hessen, in: Praxis der Kommunalverwaltung (Loseblattsammlung), Wiesbaden 2015 (Kommunal- & Schulbuchverlag).
- Konzepte demokratischer Legitimation – unter besonderer Berücksichtigung der funktionalen Selbstverwaltung, München 2011.
- Strobl/Sieche/Kemper, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Aufl. Stuttgart (Kohlhammer Verlag) 2018.
- Die St. Hedwigs Kathedrale – Abgesang auf ein juristisches und kulturelles Trauerspiel, in: Buslei-Wuppermann, Die Kathedrale St. Hedwig in Berlin, 2018.
- Öffentlich-rechtliche Verträge in der Bodendenkmalpflege, in: Udo Recker/Dimitrij Davydov (Hrsg.), Archäologie und Recht II. Wohin mit dem Bodendenkmal?, Wiesbaden 2018.
- Strobl/Sieche/Kemper, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Aufl. Stuttgart (Kohlhammer Verlag) 2018.
- Die St. Hedwigs Kathedrale – Abgesang auf ein juristisches und kulturelles Trauerspiel, in: Buslei-Wuppermann, Die Kathedrale St. Hedwig in Berlin, 2018.
- Öffentlich-rechtliche Verträge in der Bodendenkmalpflege, in: Udo Recker/Dimitrij Davydov (Hrsg.), Archäologie und Recht II. Wohin mit dem Bodendenkmal?, Wiesbaden 2018.
Aufsätze
- Eignung und Datenschutz im Vergaberecht (gemeinsam mit Dr. Marc Pauka), NZBau 2017, ____
- Rechtliche Aspekte der Kulturlandschaftspflege in: DGGL (Hrsg.), Landschaftskultur, (11) 2016, S. 82-87.
- Kostentragungspflicht und Zumutbarkeit für Verursacher im novellierten Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den übrigen Bundesländern, Archäologische Informationen, Bd. 38, 2015, S. 353-370.
- Der Entdeckeranteil an einem nicht ausgegrabenen fränkischen Gräberfeld (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2013 – 11 U 113/12) – Fluch und Segen für den Finder, Archäologische Informationen, Bd. 36, 2013, S. 121-128.
- Der Transnationale Verwaltungsakt im Kulturgüterschutzrecht, Natur und Recht, Heft 34, November 2012, S. 751-758.
- Inhalt und Probleme des neuen § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG, Natur und Recht, Mai 2011,S. 340-344.
- Der holistische Landschaftsbegriff im deutschen Recht und in der Europäischen Landschaftskonvention, Natur und Recht, Heft 11, November 2010, S. 767-770.
- Ständig Entscheidungsanmerkungen in ibr-online/imr-online/vpr-online.
- Vorsicht bei der Werbung mit BIM, IKS-Fachplaner, November 2018, 97-99
- Ein altes Problem im neuen Gewand – im neuen Jahr!? Das Problem von bauablauf- und bauartbezogenen Behördenanordnungen im Lichte des neuen Bauvertragsrechts, NZBau 3/2018, 129
- Das Verbandsklagerecht und die Entwicklung des (Rechts-)Verhältnisses von Denkmalschutzbehörden und Öffentlichkeit, ArchInf 40 (2017), 43-50.
- Eignung und Datenschutz im Vergaberecht (gemeinsam mit Dr. Marc Pauka), NZBau 2/2017, 71 ff.
- Achtung Bieter: Ausschluss wegen Datenschutzverstoß – Was für eine datenschutzrechtlich konforme Teilnahme erforderlich ist, Neue und Alte Wege, ZfBR 2019, i. V.
- BIM und Vergaberecht, Neue und Alte Wege, ZfBR 2019, i. V.
- Herstellervorgabe vs. ankerkannte Regeln der Technik – Wann liegt ein Mangel vor? IBR 2018, i. V.
- Vorsicht Bauprodukthersteller beim Angebot von BIM-Services! Produkthaftpflichtversicherung ist nicht ausreichend! IBR 2018, i. V.
- Vorsicht bei der Werbung mit BIM, IKZ-Fachplaner, November 2018, S. 26-28.
- Bauteile ohne Prüfzeichen verwendet: Installateur haftet nicht für Wasserschaden, IBR 2018, 560.
- Vereinbarter Baustoff nicht lieferbar: Auftragnehmer muss rückfragen! IBR 2018, 442.
- VK Lüneburg – Sind BIM-Leistungen stets Besondere Leistungen? VPR 2018, 233.
- Nicht automatisch ein Mangel – Fehlt dem Produkt eine Kennzeichnung wie CE-Zeichen oder ein Übereinstimmungszertifikat, drängt sich die Annahme eines Mangels auf. Mitunter steht auch der Tatverdacht eines Planungsverschuldens im Raum. Doch ist dem tatsächlich so?, IKZ-Fachplaner 2019, S. 20 f.
- Erheblicher Auslegungsspielraum gegeben – Das Mysterium der geschuldeten Revisionsunterlagen und die Übertragung auf das „as built“-Modell in der BIM-Methode, IKZ-Fachplaner 14/2019, S. 22 ff.
- Im Interview zu: Kein Hype, sondern Gegenwart und Zukunft, Haufe – Immobilienwirtschaft 5/2019, S. 63 f.

Max Ungerberg
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: ungerberg@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-117
Fax: +49 69 / 975822-255
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main 2011 bis 2017 Rechtsanwalt in einer auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main. Anwaltsbegleitende Übernahme von Lehraufträgen an der Universität Gießen. Seit November 2017 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
Profil
- Außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau- sowie Bauträgerverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Bereich des Mietrechts
- Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, u.a. im Bau-, Architekten- sowie Mietrecht
Netzwerk

Steffen Hofmann
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
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Mail: hofmann@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-132
Fax: +49 69 / 975822-255
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2015 – 2017) mit Ausbildungsstationen bei Baker McKenzie im Bereich Immobilienrecht sowie bei AGS-Legal im Bereich Bau, Anlagenbau und Immobilien.
Nach Tätigkeit als Rechtsanwalt bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht seit 11/2018 bei HFK in Frankfurt am Main.
Profil
- Laufende Legal Asset Management Beratung mit Fokus auf gerwerblichen Mietverträgen einschließlich gerichtlicher Vertretung
- Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bau- und Architektenrecht

Kristina Auffenberg
RECHTSANWÄLTIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: auffenberg@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-156
Fax: +49 69 / 975822-255
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frank-furt am Main. Rechtsreferendariat in der Zeit von 2016 bis 2018 beim Landgericht Hanau mit dem Schwerpunkt „Öffentliches Recht“ und den Stationen u. a. beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und einer größeren Wirtschaftskanzlei. Seit Januar 2019 bei HFK Rechtsanwälte als Rechtsanwältin.
Profil
- Öffentlich-rechtliche Beratung nationaler Infrastrukturprojekte aus dem Bereich Verkehr
- Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungsverfahren
- Rechtliche Beratung zu Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
Netzwerk

Violetta Theus
RECHTSANWÄLTIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: theus@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-125
Fax: +49 69 / 975822-255
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Mainz und Sevilla mit Schwerpunkt im Internationalen Privat-und Verfahrensrecht und Internationalem Öffentlichen Recht. Erwerb der Zusatzqualifikation Fremdsprachenspezifische Fachausbildung Spanisch (FFA) an der Universität Trier. In 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer deutsch-spanischen Kanzlei in Frankfurt am Main. Seit 2016 bei HFK Rechtsanwälte, seit 2019 als Rechtsanwältin.
Profil
- Außergerichtliche Beratung sowie gerichtliche Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bau- und Architektenrecht
- Projektbegleitende Rechtsberatung

Chadidscha Schoepffer, M.J.I.
Rechtsanwältin
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Stephanstraße 3
D-60313 Frankfurt am Main
Mail: schoepffer@hfk.de
Tel.: +49 69 / 975822-156
Fax: +49 69 / 975822-255
Vita
Studium der Rechtswissenschaften und des internationalen Rechts an der Justus-Liebig-Universität (JLU), Gießen und an der Université Paris XI, Paris. Erwerb der Zusatzabschlüsse Diplôme Universitaire de Droit Français und Magistra des internationalen Rechts (M.J.I). Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wissenschaft von der Politik sowie am Zentrum für internationale Entwicklungs- und Umweltforschung (ZEU) an der JLU Gießen. Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main, Stationen u.a. bei der Rechtsabteilung des Main-Taunus-Kreises und der Stabstelle Recht der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Seit April 2017 bei HFK Rechtsanwälte, seit Januar 2019 als Rechtsanwältin. Berufsbegleitendes Promotionsstudium an der JLU Gießen.
Profil
- Beratung und Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei nationalen und europaweiten Vergaben von der Konzeption bis zum Zuschlag
- Durchführung komplexer Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber als „verlängerte Werkbank“ der Vergabestelle (u.a. elektronisch, auch englisch- und französischsprachig)
- Beratung von Bietern zu Fragen des Vergaberechts
- Beratung zu Fragen des Europäischen Beihilferechts sowie des öffentlichen Preisrechts
- Beratung und Begleitung von Vorhabenträgern bei öffentlich-rechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren (Infrastrukturprojekte)
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)
- Gesellschaft für afrikanisches Recht e.V.
Unser Team in Berlin

Ernst Wilhelm
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Knesebeckstraße 1
D-10623 Berlin
Mail: wilhelm@hfk.de
Tel.: +49 30 / 318675-11
Fax: +49 30 / 318675-29
Vita
Studium in Freiburg im Breisgau. Syndikus in der Rechtsabteilung der Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main. Rechtsanwalt in Berlin seit 1995, Wirtschaftsmediator seit 2003, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2009. Leiter des Büros Berlin. Schlichter, Schiedsrichter und Mediator in Bauverfahren. Im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ durch das Handelsblatt in Zusammenarbeit mit Best Lawyers erfolgte die Benennung zu einem von Deutschlands besten Anwälten in der Rubrik „Construction Law“ (Baurecht, 2014, 2015 und 2016).
Profil
- Projektbegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen aller Art, u. a. Tiefbau (Tunnelbauvorhaben), Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen aller Art (Schiene, Wasserstraße) oder Hochbau –schlüsselfertig- (u.a. Bahnhöfe, Hotels, Gewerbe- und Wohnbau) einschließlich Ausbau- und TGA-Gewerke bzw. Industriebau in allen Fragen der Ausschreibung, der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite.
- Gerichtliche Vertretung in komplizierten Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Gutachterliche Tätigkeit zu baurechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung komplexer technischer Sachverhalte.
- Langjährige Erfahrung und Führung von anwaltlichen und interdisziplinären Projektteams.
- Komplexe Vertragsgestaltung aller Art.
- außergerichtliches Konfliktlösungs- und Entscheidungsmanagement.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (Vorstandsmitglied der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg)
- LIR: Liberale Immobilienrunde e.V.: Vorstand
- Verein zur Zertifizierung von partnerschaftlichem Verhalten am Bau e.V.: Vereinsvorsitzender
- JUC: Netzwerkleiter Privates Baurecht, Berlin
- Verband der Baumediatoren e.V.
- Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.
- ARGE Baurecht
- Deutscher Anwaltsverein
- Berliner Anwaltsverein
Vortragstätigkeiten
- Ständige Vortrags- und Seminartätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen (z.B. Humboldt-Universität zu Berlin, vhw, EUROFORUM, Management Circle, Baurechtstagen, uvm.)
Veröffentlichungen (Auswahl)
- „Schadensersatz wegen fehlender Aufzugskapazitäten?“, IBR 2019, 2698 (nur online)
- „Entschädigung nach § 642 BGB wird auf Basis der Urkalkulation berechnet!“, IBR 2018, 132
- „Die Einführung der Homogenbereiche in den Tiefbau und die Auswirkungen auf die Projektbeteiligung“ (Hauptaufsatz), Bauingenieur, Band 98, Dezember 2018, S. 492-500
- Diverse Fachaufsätze, Besprechungen in einschlägigen baurechtlichen Zeitschriften (ZfBR, IBR u.a.) oder Buchbeiträge oder Broschüren u.a.: essentials (Schriftenreihe des Springer-Verlages): Rechtliche Aspekte im Building Information Modeling (BIM) – Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure, 2016.
- Warum sind die Regelungen der VOB/B zur Witterung unzureichend, Schriftenreihe IBB (Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb) Heft 59, Februar 2016, S. 1-25.
- Nachtragskalkulation – Mehrkosten brauchen Nachweis, MIKADO 10/2012, Seite 43.
- Rechtliche Anforderungen an die Darstellung der Höhe bauzeitbedingter Mehrkosten, IBB-Schriftenreihe Heft 52, Februar 2012, S. 103 ff.
- Die rechtlichen Konsequenzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, Baumarkt und Bauwirtschaft 12/2011, S. 25 ff.
- Neue BGH-Entscheidung vom 30.06.2011: Mehrkosten(anpassungs)anspruch über Wegfall der Geschäftsgrundlage, Beitrag Homepage HFK
- Bauzeit- und kostenrechtliche Behandlung von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, NZBau 2010, 721
- Verzögerung bauseitiger Vorleistungen wegen Schlechtwetters: Entschädigung gemäß § 642 BGB, IBR 2010, 260
- Das Schicksal der Abschlagsforderung nach Eintritt der Schlussrechnungsreife, Festschrift für Prof. Quack, 2009
- Kündigung gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B: Welche Rechte hat AG an Material und Geräten des AN?, IBR 2008, 429
- Vollziehungsfrist beim einstweiligen Verfügungsverfahren, IBR 2008, 1134 (nur online)
- Die private Vorfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in der Bundesrepublik, ZfBR 1994, 155

Thomas J. Michalczyk
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Knesebeckstraße 1
D-10623 Berlin
Mail: michalczyk@hfk.de
Tel.: +49 30 / 318675-43
Fax: +49 30 / 318675-29
Vita
Studium an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Referendariat am Kammergericht Berlin. 1994 bis 1999 Rechtsanwalt bei Schön Nolte Finkelnburg & Clemm, Berlin. Seit 1999 Partner der Sozietät Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm, ab 2000 Local Partner der White & Case LLP. Seit 2011 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht.
Profil
- Beratung bei der rechtlichen Gestaltung und Durchführung von Immobilienprojekten.
- Gestaltung aller im Rahmen der Projektrealisierung erforderlichen zivilrechtlichen Verträge, einschließlich des Führens von Vertragsverhandlungen.
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, Alternative Konfliktlösung (ADR).
- Prozessführung mit den Schwerpunkten privates Bau- und Architektenrecht, Haftungsrecht, Sicherheiten- und Bürgschaftsrecht, Grundstücksrecht, Produzentenhaftung, allgemeines Werkvertragsrecht und Anlagenbau.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- ARGE Baurecht
- Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung e.V.
- Berliner Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltsverein
Vortragstätigkeiten
- In-House-Schulungen / Vorträge im Bereich HOAI, Vertrags- und Haftungsrecht für Architekten und Ingenieure
Veröffentlichungen
- Recyclingunternehmer muss nicht nach Bomben im Beton suchen! – Anm. BGH, Urteil vom 05.07.2019 – V ZR 96/18, IBR 2019, 556
- Bauarbeiter stürtzt durch Bodenöffnung: Bauherr muss 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen! – Anm. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017 – 21 U 223/14, IBR 2019, 137
- Baumaterial mit Lkw-Kran abgeladen: Lieferant haftet verschuldensunabhängig für Ölschaden! – Anm. OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2019 – 14 U 26/18, IBR 2019, 255
- Brandmeldeanlage ist keine Brandbekämpfungsanlage! – Anm. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2015 – 14 U 157/13, IBR 2019, 66
- Verkehrssicherungspflichten können delegiert werden – aber in Grenzen! Anm. zu OLG München, Urteil vom 26.09.2018 – 7 U 3118/17, IBR 2018, 684
- Stromkabel beschädigt: Tiefbauer muss auch den „Qualitätselement-Schaden“ ersetzen! – Anm. BGH, Urteil vom 08.05.2018 – VI ZR 295/17, IBR 2018, 506
- Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik spricht für Schäden am Nachbargebäude! – Anm. OLG Köln, Urteil vom 06.12.2017 – 16 U 6/17, IBR 2018, 451
- Wie kann sich der Bauherr von der Verkehrssicherungspflicht befreien? – Anm. OLG München, Urteil vom 09.08.2017 – 20 U 3454/15, IBR 2017, 621
- Bauunternehmer stellt Bauzaun auf: Wann endet seine Verkehrssicherungspflicht? Anm. zu Amtsgericht München, Urteil vom 19.12.20106– 251 C 15396/16, IBR 2017, 560
- Nachbarschaftshilfe: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, Anm. zu OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2015 – 3 U 1468/14, IMR 2016, 1029
- Wann muss der Bauschutt auf Bomben untersucht werden?, Anm. zu OLG Köln, Urteil vom 22.12.2015 – 25 U 16/15, IBR 2016, 344
- Nicht gesicherte Baustelle verlassen: Verkehrssicherungspflicht dauert fort! Anm. zu OLG Braunschweig, Urteil vom 28.08.2014 – 8 U 179/12, IBR 2016, 149
- „Schlechter“ Vergleich statt Urteil: Keine Haftung des Gerichtssachverständigen!, Anm. zu OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2015 – 5 U 2/15, IBR 2015, 641
- Abdichtungsempfehlung muss eindeutig sein!, Anm. zu OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 – 2 U 85/12, IBR 2015, 558
- Bauunternehmer haftet nicht für Selbstgefährdung!, Anm. zu LG Coburg, Urteil vom 22.07.2014 – 22 O 107/14, IBR 2015, 137
- Wann umfasst der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch die anteilige Umsatzsteuer?, Anm. zu OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 – 5 U 1146/10, IBR 2014, 1147
- Waschbecken „netterweise“ montiert: Haftung des Solateurs beschränkt!, Anm. zu OLG Celle, Urteil vom 03.04.2014 – 5 U 168/13, IBR 2014, 734
- Zinkblech auf Regenrinne abgelegt: Dachdecker haftet für Gerüstunfall!, Anm. zu OLG Naumburg, Urteil vom 24.07.2014 – 2 U 9/14, IBR 2014, 607
- Wie ist ein über die Straße verlegter Wasserschlauch zu sichern?, Anm. zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.06.2014 – 4 U 118/13, IBR 2014, 481
- Privater Bauherr muss Handwerker nicht auf notwendige Sicherungsmaßnahmen hinweisen!, Anm. zu OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 – 11 W 15/14, IBR 2014, 349
- Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!, Anm. zu BGH, Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 299/13, IBR 2014, 348
- Bürgschaftsklage: Verjährungseintritt droht trotz rechtskräftiger Verurteilung!, Anm. zu KG, Beschluss vom 06.06.2013 – 8 W 23/13, IBR 2014, 85
- Verkehrsunfall im Baustellenbereich: Wie wird der Anscheinsbeweis entkräftet?, Anm. zu OLG Brandenburg, Urteil vom 20.08.2013 – 2 U 34/12, IBR 2013, 685
- Tiefbauunternehmer darf Angaben des Auftraggebers nicht vertrauen!, Anm. zu OLG Naumburg, Urteil vom 31.01.2013 – 2 U 40/12, IBR 2013, 346
- „Neue und alte Fassaden können urheberrechtlich geschützt sein“, greenbuilding 11/2013, S. 46 f.
- Kanalbauarbeiten: Gemeinde haftet für Gebäudeschäden ohne Amtshaftungsprivileg!, Anm. zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2013 – 4 U 447/11, IBR 2013, 276
- Kein Sicherheitsnetz im SiGe-Plan vorgesehen: Dachdecker erhält keinen Schadensersatz!, Anm. zu OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2012 – 9 U 7/11, IBR 2013, 80
- Glasfaserkabel bei Tiefbauarbeiten beschädigt: Wie hoch ist der technische Minderwert?, Anm. zu OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012 – 5 U 180/11, IBR 2012, 712
- Muss der Tragwerksplaner die von ihm zu Grunde gelegten Bodenwerte prüfen lassen?, Anm. zu OLG Jena, Urteil vom 27.07.2011 – 7 U 937/10; BGH, Beschluss vom 09.08.2012 – VII ZR 181/11, IBR 2012, 656
- Planung nicht genehmigungsfähig: Architekt haftet!, Anm. zu OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2011 – 12 U 71/10, IBR 2012, 274
- „Green Building“ als Planungsaufgabe, greenbuilding 06/2012, S. 50 f.
- Rissbildung: Planungsfehler trotz Verwendung bauaufsichtlich zugelassenen Materials!, Anm. zu KG, Urteil vom 14.09.2010 – 21 U 108/09, IBR 2012, 92
- Gebäudeschaden durch Straßenbauarbeiten: Gemeinde haftet verschuldensunabhängig, Anm. zu OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2010 – 5 U 200/08, IBR 2011, 640
- Geschäftsraummiete, in: BDO Deutsche Warentreuhand AG (Hrsg.): Praxishandbuch Real Estate Management. Stuttgart, 2005, S. 57-72.

Michael Köhn
NOTAR & RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
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Mail: koehn@hfk.de
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Fax: +49 30 / 318675-29
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin. Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin. Neben dem Studium und dem Referendariat wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der TLG Immobilien GmbH (Treuhand Liegenschaftsgesellschaft). Seit 1998 Rechtsanwalt in Berlin. 1998 bis 2012 in der Kanzlei Böninger List Köhn (später Notare Böninger + Köhn), 2012 bis 2017 in der Kanzlei DSC Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ab Mai 2017 bei HFK Rechtsanwälte in Berlin. 2010 Ernennung zum Notar in Berlin.
Profil
- Betreuung verschiedenster Bauträgerprojekte (Neubau, Altbausanierung und Dachgeschossausbau/-aufstockung).
- Zahlreiche zum Teil komplexe Aufteilungen in Wohnungseigentum.
- Langjährige Erfahrung bei der Beurkundung und Abwicklung verschiedenster Immobilientransaktionen (Einzelimmobilien wie Mehrfamilien- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Erbbaurechte; Immobilienportfolios; Wohnparks).
- Bestellung und Abwicklung von Finanzierungssicherheiten, Dienstbarkeiten und Baulasten.
- Begleitung zahlreicher Gesellschaften bei der Gründung und Eintragung in das Handelsregister sowie bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsvorgängen.
- Komplexe Vertragsgestaltungen insbesondere auf dem Gebiet des Immobilienrechts.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.
- Förderkreis des Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
- ARGE Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltsverein
- ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltsverein
- Berliner Anwaltsverein

Dr. Sebastian Conrad
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Fax: +49 30 / 318675-29
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier. Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin, Speyer und Luxemburg. Promotion an der Freien Universität Berlin. Seit 2005 Rechtsanwalt in Berlin. 2009 bis 2016 in der Kanzlei Gleiss Lutz; seit 2016 in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte. Fachanwalt für Vergaberecht.
Profil
- Beratung und Vertretung öffentlicher Auftraggeber und Bieter im Vergaberecht, insbesondere bei der Gestaltung von Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren.
- Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts, insbesondere im Wirtschaftsverwaltungsrecht (u. a. Regulierungs-, Beihilfe- und Energierecht), im Bau- und Fachplanungsrecht und im Umweltrecht.
- Eingehende Expertise im Gesundheitswesen, im Verkehrssektor, in der Immobilienbranche, im Infrastruktur- und Energiebereich sowie in den Sparten Verteidigung und Sicherheit.
- Ausgezeichnet von der WirtschaftsWoche als einer der renommiertesten Vergaberechtsanwälte in Deutschland.
Netzwerk
Mitgliedschaften
Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Vergaberecht“
Mitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht e. V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und der Gesellschaft für Umweltrecht e. V.
Vortragstätigkeiten
zahlreiche Vorträge und Seminare, insbesondere zu vergaberechtlichen Themen
Veröffentlichungen
Monographien und Beiträge zu Sammelwerken
- Der sogenannte Justizverwaltungsakt, Verlag Duncker & Humblot, Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1186, 2011; besprochen von Schatz, NordÖR 2013, S. 64-67
- Kapitel „Beendigung des Vergabeverfahrens“ (Alleinautor) und Kapitel „Auftragsvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“ (Mitautor), in: Gabriel/Krohn/Neun (Hrsg.), Handbuch Vergaberecht, Verlag C. H. Beck, 2014; 2. Aufl. 2017
- Kommentierung der §§ 79, 80 VgV (Mitautor), in: Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, Beck’scher Online-Kommentar Vergaberecht, 4. Edition 2017
- Kommentierung von § 33 KonzVgV, in: Müller-Wrede/Braun, KonzVgV-Kommentar, Bundesanzeiger-Verlag, 2018
Aufsätze
- Erfolgshonorare – Zulässigkeit bei rechtsanwaltlicher Prozesskostenfinanzierung und Inkassozession, MDR 2006, S. 848-853
- Der Rechtsschutz gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Fortfall des Vergabewillens, NZBau 2007, S. 287-291
- Anteilsverkauf und De-facto-Vergabe öffentlicher Aufträge, ZfBR 2008, S. 651-657 (Mitautor)
- Die vergaberechtliche Unterscheidung zwischen Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe, VergabeR 2012, S. 15-21
- Rechtsfragen der Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht, ZfBR 2013, S. 130-140 (Mitautor)
- Windenergie in der Flächennutzungsplanung: Möglichkeiten und Grenzen nach der Änderung des Landesplanungsgesetzes, VBlBW 2013, S. 164-169 (Mitautor)
- Auswirkungen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Rechtsanwaltsvergütung in Vergabesachen, ZfBR 2014, S. 228-234
- Alte und neue Fragen zu Nebenangeboten, ZfBR 2014, S. 342-346
- Eignung als Merkmal für Qualität: Zur Neuregelung der Wahl der Zuschlagskriterien durch die Siebte VgV-Änderungsverordnung, DVBl 2014, S. 958-963
- Rechtsfragen des Vergleichs im Vergabenachprüfungsverfahren, ZfBR 2014, S. 658-664
- 298 StGB und der fehlerhafte Vergabewettbewerb, ZfBR 2015, S. 132-135
- Ungewöhnlich, aber zumutbar? Zu den vergaberechtlichen Grenzen der Übertragung vertraglicher Risiken auf den Auftragnehmer, ZfBR 2015, S. 455-461
- Vergaberechtlicher Rechtsschutz auf landesrechtlicher Grundlage, ZfBR 2016, S. 124-129
- Die neuen Kündigungstatbestände für öffentliche Aufträge, VergabeR 2016, S. 567-580 (Mitautor)
- Drohende Patentverletzung als Eignungsmangel: Zur Ausschreibung von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V bei bestehendem Patentschutz, NZS 2016, S. 687-691
- Der Anspruch des Bieters auf den Ausschluss ungewöhnlich niedriger Konkurrenzangebote nach neuem Vergaberecht, ZfBR 2017, S. 40-43
Entscheidungsanmerkungen und kleinere Beiträge
- Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. September 2006, 1 Verg 10/06, ZfBR 2007, S. 138-140
- Neues zum sogenannten „In-house-Geschäft“, AnwZert BauR 2/2013 Anm. 1
- Rechtsschutz gegen die De-facto-Vergabe öffentlicher Aufträge, AnwZert BauR 20/2013 Anm. 1
- Berufsständische Körperschaften als öffentliche Auftraggeber, AnwZert BauR 24/2013 Anm. 1
- Die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung, AnwZert BauR 2/2014 Anm. 2
- Die Vorinformation nach § 101a GWB, AnwZert BauR 4/2014 Anm. 2
- Die Antragstellung im Nachprüfungsverfahren, AnwZert BauR 10/2014 Anm. 1
- Die Angebotsaufklärung gemäß § 15 VOB/A, AnwZert BauR 16/2014 Anm. 2
- Die vergaberechtliche Behandlung unauskömmlicher Angebote, AnwZert BauR 22/2014 Anm. 1
- Folgen von Kalkulationsirrtümern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, AnwZert BauR 2/2015 Anm. 2
- Die zivilrechtlichen Folgen von Verstößen gegen das öffentliche Preisrecht, AnwZert BauR 10/2015 Anm. 2
- Das Konzernprivileg bei Sektorenaufträgen, AnwZert BauR 12/2015 Anm. 2
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle vom 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14, VergabeR 2015, S. 589-591
- Das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH in Vergabesachen, AnwZert BauR 20/2015 Anm. 2
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15. April 2015, 15 Verg 2/15, VergabeR 2016, S. 110-111
- Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf das Vergabeverfahren, AnwZert BauR 4/2016 Anm. 2
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2016, 11 Verg 12/16, VergabeR 2017, S. 214-215
- Die Schätzung des Auftragswerts nach § VgV n. F., AnwZert BauR 15/2017 Anm. 1
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22. März 2017, VII-Verg 54/16, VergabeR 2017, S. 769-771
- Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Angebotsangabe durch verbundene Unternehmen, AnwZert BauR 16/2018 Anm. 2
- Anmerkung zum Urteil des OLG Schleswig vom 19. Dezember 2017, 3 U 15/17, VergabeR 2018, S. 601-602
- Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren, AnwZertBauR 12/2019 Anm. 2
- Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Juni 2018, 15 Verg 7/17, VergabeR 2019, S. 418-420

Christine Meyer
RECHTSANWÄLTIN
Vita
Studium an der FU Berlin. Seit 2000 Rechtsanwältin in Berlin. Nach kurzer Tätigkeit bei der Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg seit 2001 Rechtsanwältin in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Projektbegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen, z.B. bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Industrie-, Gewerbe- und Wohnbau, in allen Fragen der Ausschreibung, der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung, insbesondere im Bereich von technischen und bauzeitlichen Nachtragsforderungen
- Langjährige Mitarbeit in anwaltlichen und interdisziplinären Projektteams in allen technischen Bereichen, vom Tiefbau über den Rohbau bis zur Technischen Gebäudeausstattung
- Gestaltung von komplexen Verträgen aller Art
- Gerichtliche Vertretung in komplizierten Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Vertretung in gerichtlichen Mediations- und außergerichtlichen Schiedsverfahren.
Netzwerk
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D-10623 Berlin
Mail: meyer@hfk.de
Tel.: +49 30 / 318675-23
Fax: +49 30 / 318675-29

Rico Schulz
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im Immobilienrecht. 2010-2012 Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. Seit Januar 2011 als wissen-schaftlicher Mitarbeiter und seit September 2012 als Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte tätig.
Profil
- Projektbegleitende Rechtsberatung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei mittleren und Großbauprojekten in den Bereichen Infrastruktur und Wirtschaftsbau.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Abwehr und Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf und Mängelansprüchen.
- Vertragsgestaltung und Beratung von Auftraggebern bei der Ausschreibung und Verhandlung von insbesondere Bauverträgen, Projektsteuerungsverträgen, IT-Verträgen und Architektenverträgen.
- Vertretung und Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsgerichtsverfahren.
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Knesebeckstraße 1
D-10623 Berlin
Mail: r.schulz@hfk.de
Tel.: +49 30 / 318675-45
Fax: +49 30 / 318675-29

Michael M. Zmuda
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Knesebeckstraße 1
D-10623 Berlin
Mail: zmuda@hfk.de
Tel.: +49 30 / 318675-43
Fax: +49 30 / 318675-28
Vita
Studium an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder. Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. 2010-2011 Rechtsanwalt bei der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts. 2012 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Bau- und Architektenrecht. Von 2012-2015 als Rechtsanwalt im Bereich des Privaten Baurechts sowie Architektenrechts bei der Kanzlei Wollmann & Partner tätig. Seit August 2015 als Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Profil
- Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der projektbegleitenden Rechtsberatung bei mittleren und Großbauprojekten im Bereich Infrastruktur, Anlagen und Wirtschaftsbau.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf sowie Mängelansprüchen.
- Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung von Honorarforderungen sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen.
- Vertragsgestaltung und Beratung von Auftraggebern bei der Ausschreibung und Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Beratung von Unternehmen und Investoren bei grenzüberschreitenden Vorhaben zwischen Polen und Deutschland.
Netzwerk
Veröffentlichungen
- Zmuda, Europäisches Bauproduktenrecht, Neue Haftungsrisiken für Planer und Bauunternehmer nach Wegfall der Ü-Kennzeichen?, BauR 2018, 1165
- Zmuda/Bschorr, Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in
einem Bauvertrag i.S. des § 7 Abs. 9 VOB/A, BauR 2014, 10.

Benjamin Bernhard
RECHTSANWALT
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Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung im anglo-amerikanischen Recht. Referendariat beim OLG Brandenburg. 2007 Zulassung als Rechtsanwalt. Von September 2007 bis Januar 2011 war Herr Bernhard in der Kanzlei HFK-Rechtsanwälte in Berlin tätig. Seit Februar 2011 ist Herr Bernhard als Rechtsanwalt bei Wollmann & Partner mbB; seit 2017 wieder in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Gesellschafts- und Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Profil
- Verteidigung und Unternehmensvertretung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, insbesondere Untreue- und Betrugsverfahren sowie Verfahren in den Bereichen des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt- und Baustrafrechts
- Beratung in Compliance- Fragen
- Gesellschaftsrechtliche Beratung
- Beratung von Start-Ups mit Schwerpunkt Unternehmensstruktur und Beteiligungsverträge
- Begleitende Beratung bei Investorengesprächen
- Vertragsgestaltung
Netzwerk

Dr. C. Wolfgang Vogel
Staatssekretär a.D.
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Mail: vogel@hfk.de
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Fax: +49 30 / 318675-29
Vita
Studium der Rechtswissenschaft in Lausanne, Gießen, Kiel und Brüssel, Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1967 – 1975), Wirtschaftswissenschaftliches Studium (1973 – 1976), Assistent, Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtssoziologie und Bürgerliches Recht, Gießen (1974 – 1976), Bundesministerium für Wirtschaft (1977 – 1987), Bundeskanzleramt, Abteilung Wirtschafts- und Finanzpolitik, u.a. Wohnungs- und Immobilienpolitik, Bauwesen, Raumordnung und Städtebau (1987 – 1995), Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Ministerialdirektor, verantwortlich für die deutsche Wohnungspolitik: Immobilienwirtschaft, Bauwirtschaft, Sozialer Wohnungsbau, Mietrecht (1995 – 1998), Staatssekretär für Wirtschaft, Ministerium für Wirtschaft, Land Brandenburg (1999 – 2004), Erstzulassung als Rechtsanwalt in Bonn (1998 – 1999), Dezember 2004 Wiederzulassung als Rechtsanwalt in Berlin, Andrea Versteyl Rechtsanwälte, Umwelt- und Planungsrecht, seit 2007 in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte in Berlin.
Profil
- Langjährige Tätigkeit im Bundesbauministerium, im Bundeskanzleramt und zuvor im Bundeswirtschaftsministerium sowie im Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes.
- Planung und Durchführung von Unternehmensansiedlungen und großen Infrastrukturprojekten.
- Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung.
- Durchführung großer Vergabevorhaben.
- Umwandlung von Industrie- und Militärflächen in Wohn- und Gewerbegebiete.
- Privatisierung und Fusionierung von Landesbetrieben.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- In früheren Jahren zahlreiche Aufsichtsratsmandate, z.B.:
- VEAG Vereinigte Energiewerke AG, Berlin
- WFB Wirtschaftsförderung Berlin International, Berlin
- ZukunftsAgentur Brandenburg, Potsdam
- Polnisch-Deutsche Wirtschaftsförderung AG, Gorzow, Polen
- IIC International Investment Council, Berlin
- I.N.A. Technologie- und Innovationsagentur, Potsdam
- ISS Technologies AG, Ilmenau
- TMB Tourismus-Marketing GmbH, Potsdam
- Medienboard Berlin-Brandenburg, Potsdam-Babelsberg
- Land Brandenburg Lotto GmbH, Potsdam
- sowie zahlreiche Mandate in Beirat, Kuratorium, Verwaltungsrat oder Vorstand etc., z.B.:
- KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt
- Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Berlin
- Gesellschaft zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Siedlungs- und Wohnungswesens, Münster
- VHW Deutsches Volksheimstättenwerk, Berlin
- Bundesvereinigung für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Berlin
- Technologiestiftung Brandenburg, Potsdam
- BIEM Brandenburgisches Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung, Potsdam
- Euromedien Babelsberg GmbH, Potsdam-Babelsberg
Vortragstätigkeiten
- 1980 – 1999 Lehrbeauftragter an der Universität Gießen, auch Marburg
- Zahlreiche Vorträge zu:
- Aktienrecht
- Immobilien- und Wohnungsrecht
- Wohnungs- und Immobilienpolitik
- Wirtschafts- und Industriepolitik
- Mittelstandspolitik
- Energiepolitik
- Wirtschaftsförderung
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Zahlreiche Veröffentlichungen in den Bereichen Aktienrecht, Wohnungs- und Immobilienpolitik und –recht, Wirtschafts- und Industriepolitik, Wirtschaftsförderung, Mittelstandspolitik, Energiepolitik
Unser Team in München

Dr. Christian Nunn
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: nunn@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Rechtsanwalt seit 1995. Dr. Christian Nunn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, war zunächst fünf Jahre Syndikusanwalt bei einem international tätigen Baukonzern. Er war dort neben der Betreuung einer Inlandshauptniederlassung auch für die Beratung der Auslandsabteilung zuständig. Seit 1999 ist er bei HFK Rechtsanwälte. Dr. Nunn ist in den Bereichen Bau- und Anlagenbau und Immobilienwirtschaftsrecht, insbesondere Projektentwicklung und Transaktionen tätig. Ebenfalls ist er Lehrbeauftragter im Bereich Baurecht und öffentliches Grundstücksrecht der Hochschule Anhalt.
Er leitet das Münchener Büro. Seit 2000 ist er Salary Partner, seit 2003 Partner der Kanzlei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen vom Ankauf über die Baurechterlangung, Entwicklung bis zur Vermarktung.
- Rechtliche Betreuung nationaler und internationaler Bau- und Anlagenbauprojekte.
- Vertragsgestaltung.
- (Schieds-)Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Baubegleitende Rechtsberatung bei Großimmobilien und Infrastrukturprojekten.
- Betreuung von Grundstückskauf- und Verkaufsverträgen (z.B. Immobilienfonds), Gestaltung und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen; Gestaltung und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen (Asset- bzw. Share-Deal), Due Diligence; Beratung von Grundstückseigentümern und Bestandshalter; Internationale Bau- und Anlagenbauverträge.
- Gewerbliches Mietrecht.
- Grundstücksrecht.
- Lehrbeauftragter im Bereich Baurecht und öffentliches Grundstücksrecht der Hochschule Anhalt.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Deutscher Anwaltsverein
Vortragstätigkeiten
- Diverse Schulungs- und Seminarveranstaltungen zum privaten Bau- und Anlagenbaurecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitautor Heiermann/Franke/Knipp, Handbuch Baubegleitende Rechtsberatung, Beck Verlag München, 2002 (Kapitel „Der GMP-Vertrag“ und „Vertragsfristen und Termine“)

Dr. Florian Schrammel
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: schrammel@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-17
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an den Universitäten Frankfurt am Main und München; Rechtsreferendariat beim Landgericht München I. Rechtsanwalt seit 2001, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006. Von 2002 bis 2008 für Kapellmann Rechtsanwälte an den Standorten Frankfurt am Main und Hamburg tätig. Von 2008 bis 2012 bei HFK Rechtsanwälte – zuletzt als Salary Partner – und von 2012 bis 2014 bei Wollmann & Partner Rechtsanwälte als Standortleiter jeweils in München tätig. Seit November 2014 wieder bei HFK Rechtsanwälte in München, seit 01.01.2015 als Partner. 2011 – 2013 Lehrbeauftragter der TU München.
Profil
- Projektbegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten (z. B. Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahmen wie Autobahn-, Bahnhofs-, Krankenhaus-, Stadion- und Flughafenbau) in allen Fragen der Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auf Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite.
- Komplexe Vertragsgestaltung von Bau-, Bauträger-, FM- und Architekten-/Ingenieurverträgen.
- Abwicklung komplexer bau- und architektenrechtlicher Mandate in interdisziplinaren Projektraum.
- Mehrjährige Erfahrung in der Führung von komplexen Großprozessen.
- Immobilienrechtliche und mietrechtliche Beratung (z.B. Immobilientransaktionen).
- Beratung zur Betreiberverantwortung.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e. V.
Vortragstätigkeiten
- Regelmäßige Vortrags- und Seminartätigkeit für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen (z. B. IBR, Deutscher Baurechtstag, CompendiumPlus, sonstige Inhouse-Seminare, etc. zu Themen des Privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts und des Facility Managements)
Veröffentlichungen (Auswahl)
Bücher
- Schrammel/Wilhelm, Rechtliche Aspekte in Building Information Modeling (BIM), Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure, Wiesbaden 2016 (Springer Verlag)
- Haftung im Bereich der Ausschreibung und Vergabe, in: Motzke/Preussner/Kehrberg (Hrsg.), Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Köln 2014 (Werner Verlag)
- Formulare „Schadensersatzklage nach §§ 4 Abs. 7 i. V. m. 8 Abs. 3 VOB/B“ und „Schadensersatzklage nach § 13 Abs. 7 mit Anmerkungen zu § 634 Nr. 4 BGB“, in: Formularbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, hrsg. von Prof. Hanns-Benno Ulbrich, 2. Aufl., Köln 2014 (Werner-Verlag)
- Klage des Auftraggebers gegen den Planer wegen Qualitätsstörung, in: Prozesse in Bausachen – Privates Baurecht/Architektenrecht, hrsg. von Prof. Dr. Gerd Motzke, Dr. Günter Bauer und Thomas Seewald, 2. Aufl., Baden-Baden 2014 (Nomos-Verlag)
- Schrammel/Kaiser/Nusser, Facility Management – Recht und Organisation, Köln 2013 (Werner Verlag)
- Der Anspruch des Auftragnehmers auf seine Beschleunigungsvergütung bei Verletzung von Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, in: Recht und Gerechtigkeit am Bau, Festschrift für Gerd Motzke zum 65. Geburtstag, München 2007 (Beck-Verlag)
- Die Werkaufgabe des Architekten in Abgrenzung zu den anderen Baubeteiligten, in: Schriften zum Baurecht, Bd. 1, hrsg. von Christoph Degenhardt, Gerd Motzke, Wolfgang Voit, Heinrich Amadeus Wolff, 1. Aufl., Baden-Baden 2004 (Nomos-Verlag)
Aufsätze
- BIM in aller Munde… aber welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus (zusammen mit RA Arndt), Facilitiy Management 03/2016, 32
- Die Leistungsbeschreibung als zentraler Bestandteil des FM-Vertrages, Facility Management, 02/2016, 18
- Prüfpflicht nach § 15 BetrSichV, Facility Management 06/2014, 54
- Das neue Mietrecht im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung, Facility Management 03/2014, 58
- Sauberes Vertragswerk!, Facility Management 04/2013, 52
- Bestandsschutz im Facility Management, Facility Management 04/2012, 52
- Zertifizierung auf der FM-Agenda, Facility Management 09/2011, 45
- Service Level Agreements als probates Mittel, Facility Management 01/2011, 60
- Gesetzliche Grundlagen und Normen für ‚grüne Gebäude‘, Facility Management 05/2010, 60
- Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch Delegation, Facility Management 02/2010, 52
- Zertifizierung auf der FM-Agenda, greenbuilding 09/2011, 45
- Wohnfläche über 10 % kleiner als im Exposé ausgewiesen: Käufer kann mindern, IMR 2016, 479
- Überbau: Beseitigung eines Überbaus als gemeinschaftsbezogene Pflicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, IMR 2015, 1059
- Haftet der Verkäufer für das (Fehl-) Verhalten des Maklers?, IMR 2015, 510
- Plant der Estrichleger die Anlegung der Fugen, haftet er auch für auftretende Risse!, IBR 2014, 408
- Heizungsbauer muss Wärmebedarfsberechnung sorgfältig prüfen!, IBR 2013, 534
- Arglisthaftung bei verschwiegenem Marderbefall im Dach!, IMR 2013, 159
- Gebäudereinigungsverträge sind (meistens) Werkverträge!, IBR 2012, 676
- Facility-Management: Ist Gebäudereinigung Dienst- oder Werkvertrag?, IMR 2012, 470
- Arbeitseinstellung um Nachtrag durchzusetzen: Verletzung der Kooperationspflicht!, IBR 2011, 690
- VOB-Vertrag: Leistungserweiterung kein eigenständiger Vertrag!, IBR 2011, 447
- Einwilligung zur Vertragsübernahme im Voraus: Hohes Risiko für Architekten!, IBR 2010, 508
- Bauträger: Keine Sippenhaft!, IBR 2009, 1297
- Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?, IBR 2009, 1006
- Grundsätzlich keine Architektenvollmacht zur Vergabe von Zusatzaufträgen!, IBR 2009, 692
- Haftungsbegrenzung auf „versicherbare Schäden“: Verstoß gegen das Transparenzgebot!, IBR 2009, 98
- Abgrenzung (Teil-)Pauschalpreis- von Einheitspreisvereinbarung, IBR 2008, 1250
- 649 BGB: Erfüllungs-, kein Schadensersatzanspruch!, IBR 2008, 1006
- Vertragsstrafe: Haftet Bauunternehmer auch für verspätete Materiallieferungen seiner Lieferanten?, IBR 2008, 718
- Optische Fassadenmängel: Anstrich oder Neuherstellung des Verblendmauerwerks?, IBR 2008, 646
- Kündigung aus wichtigem Grund: Anforderungen an Kündigungsandrohung, IBR 2008, 315
- Schadensermittlungskosten als Folgeschaden erstattungsfähig?, IBR 2008, 265
- Keine konkludente Teilabnahme bei Zahlung auf eine (Teil-)Schlussrechnung für die Leistungsphasen 1 – 8!, IBR 2008, 225
- Leistungsphase 9: Verjährungsbeginn knüpft an Objektbegehung an!, IBR 2008, 166
- Einbau neuer Wendeltreppen: Kein Abzug neu für alt!, IBR 2008, 146
- Mehrwertsteuerproblematik bei der Abrechnung eines frei gekündigten Architektenvertrags: Feststellungsantrag, IBR 2007, 1259
- Schlussrechnung: Fehlende Prüfbarkeit verhindert Beginn der Verjährungsfrist!, IBR 2007, 1254
- Kein „Aushandeln“ einer Vertragsstrafenregelung bei Verhandeln von Ausführungsterminen, IBR 2007, 1209
- Sicherungshypothek bei einem gekündigten Architektenvertrag?, IBR 2007, 624
- AN kann Baubeginn nicht von Rücknahme einer Vertragsstrafenandrohung abhängig machen!, IBR 2007, 603
- Keine Kündigung nach Fristablauf: Verwirkung des Kündigungsrechts!, IBR 2007, 500
- Kündigung aus wichtigem Grund nach Verstreichen einer Erklärungsfrist?, IBR 2007, 416
- Ausführungsfrist 35 Werktage: Muss Auftragnehmer in einem Stück durcharbeiten?, IBR 2007, 415
- Der Kooperationsgedanke im Kündigungsrecht, IBR 2007, 364
- 648a BGB: Kann nur der vertragstreue Unternehmer Sicherheit verlangen?, IBR 2007, 248
- Freigabe überhöhter Abschlagszahlungen: Haftet Bauleitung bei Insolvenz des Unternehmers?, IBR 2007, 206
- Überzahlung des Architekten: Was muss Bauherr für Rückforderung vortragen?, IBR 2007, 200
- Werkvertrag – Ausgangsmaterial fehlerhaft: Wer hat Beweislast bei Kündigung?, IBR 2006, 666

Karen Mitterer
RECHTSANWÄLTIN, SALARY PARTNERIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: mitterer@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-16
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium in Passau und München. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2012. Seit Januar 2000 Rechtsanwältin bei HFK, seit 2013 Salary Partnerin.
Profil
- Baubegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen aller Art, u. a. Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Hochbau –schlüsselfertig- einschließlich Ausbau- und TGA-Gewerke in allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite.
- Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Gestaltung von Architekten-/ Ingenieurverträgen, Bauverträgen (GU, Einzelvergabe), Kaufverträgen, u.a.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Inhouse-Schulungen zum privaten Baurecht und HOAI
- Ständige Vortragstätigkeit für CompendiumPlus zum Thema „Nachträge abwehren – Baukosten optimieren“

Dr. Fardad Shirvani
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: shirvani@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; Rechtsreferendariat am OLG München und bei der Regierung von Oberbayern. Nach Abschluss des Studiums war er sechs Jahre als Rechtsanwalt in einer international beratenden Großkanzlei tätig. Er betreut Mandate im Bereich des Immobilienrechts, des Vergaberechts sowie des öffentlichen und privaten Baurechts. Neben der projektbegleitenden Beratung und Vertragsgestaltung liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich des Prozessrechts. Seit 2013 ist Dr. Fardad Shirvani bei HFK.
Dr. Fardad Shirvani promovierte am Lehrstuhl von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Fardad Shirvani darüber hinaus Prüfer für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in den Rechtsgebieten des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts, Dozent bei den Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare bei der Regierung von Oberbayern sowie von der deutschen Patentanwaltskammer ernannter Prüfer für das Fach „Recht für Patentanwälte“.
Profil
- Vergabe- und baurechtliche Beratung von Großunternehmen bei unterschiedlichen Großvorhaben und in diesem Zusammenhang Prozessvertretung.
- Beihilferechtliche Expertise in Zusammenhang mit Rückforderung von Zuwendungen.
- Betreuung von Grundstückskauf- und Verkaufsverträgen (z.B. Immobilienfonds), Gestaltung und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen; Gestaltung und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen (Asset- bzw. Share-Deal), Due Diligence.
- Erstellung von juristischen Analysen und Konzepten zur Projektverwirklichung.
- Öffentlich-rechtliche Beratung in Zusammenhang mit Zulassungen (insbesondere Baugenehmigungsverfahren und Baurechtschaffung) und mit naturschutz-, wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragen im Zuge der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
- Prozessvertretung in zivil-, verwaltungsrechtlichen Klageverfahren sowie in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
- Vertretung in Vertragsverletzungsverfahren.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Diverse Seminare und Vorträge zum Immobilien-, Bau- und Vergaberecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitautor der Kommentierung zur Bayerischen Bauordnung, herausgegeben von Simon/Busse (Art 51, 61, 62, 65 BayBO)
- 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO – Freibrief für die Genehmigungsbehörde?, BayVBl. 2010, 709-717
- Vorlagerecht der Vergabekammern gem. Art. 267 AEUV, ZfBR 2014, 31-36
- Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 101b GWB, VergabeR 2013, 669-678
- Kein Bestandsschutz für Verträge nach einer unzulässigen Direktvergabe (defacto- Vergabe), ELR (European Law Reporter) 2008, 51-57
- Reichweite des Anwendungsbereichs des § 16 Abs. 3 VOB/A (Anmerkung zu OLG Dresden, Beschl. v. 21.02.2012 – Verg 1/12, VergabeR 2012, 728 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 731-732))
- Rechtsweg bei Streitigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der Vergaberichtlinien und Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession (Anmerkung zu OVG Münster, Beschl. v. 07.02.2011 – 15 E 1485/10, VergabeR 2011, 892 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 894-898))
- Voraussetzungen des Ausschlusses von Unterpreisangeboten (Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 30.09.2010 – 13 Verg 10/10, VergabeR 2011, 103 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 109-111))

Franz-Josef Koch
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
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Mail: koch@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg; Referendariat beim Freistaat Bayern; bayerischer Notar (1996 – 2003); Gründung des Mediationszentrums Südbayern (2004), seit 2006 bei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Verhandlung, Begleitung und Abwicklung großer M&A-Transaktionen (asset- and share deals).
- Legal Due Diligence; Grundbuch- und Kostenrecht.
- Beratung und Begleitung im Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Unternehmensnachfolge einschließlich familien- und erbrechtlichen Gestaltungen.
- Erstellung juristischer Gutachten; Analysen und Konzeptionen.
- Gutachterliche Tätigkeit zu immobilienrechtlichen Fragestellungen.
- Komplexe Vertragsgestaltung insbesondere in immobilienrechtlichen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
- Außergerichtliches Konfliktlösungs- und Entscheidungsmanagement.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Studienstiftung Cusanuswerk seit 1985
- Münchener Anwaltverein e.V.
Vortragstätigkeiten
- Diverse in-House-Schulungen zum Immobilien- und Gesellschaftsrecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Broschüren, insbes. „Immobilientransaktionen“

Wolfgang Hierl
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: hierl@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-12
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an den Universitäten München, Passau und Grenoble; Rechtsreferendariat u.a. beim OLG Nürnberg und der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU in Brüssel; Referent für einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags; Rechtsanwalt seit 2006, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2009. Von 2006 bis 2009 Rechtsanwalt in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei und dort Referatsleiter Bau- und Öffentliches Recht. Von 2009 bis 2017 für Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte sodann EVERSHEDS Deutschland LLP in München tätig. Seit 2017 für die HFK Rechtsanwälte in München.
Profil
- Rechtsberatung und Vertretung bei der Realisierung umweltrechtlich genehmigungspflichtiger Anlagen.
- Projektbegleitende Rechtsberatung im Rahmen der der Planung und Realisierung von Einzelhandelszentren.
- Prozessvertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
- Beratung und Vertretung von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des öffentlichen Baurechts.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Vortrags- und Seminartätigkeit für die Architektenkammern Bayern und Baden-Württemberg sowie Inhouse-Schulungen zu Bau- und Architektenrecht.

Dr. Christoph Weissenborn
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: weissenborn@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-16
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Zunächst Studium Jura und BWL in Marburg, Lausanne und Würzburg. Danach fünf Jahre Wirtschaftsjurist in der Elektro- und Pharmabranche und anschließend Syndikusanwalt bei der Bauunternehmung Dyckerhoff & Widmann AG, deren Auslandsgeschäft später in die STRABAG Baugruppe überging.
Tätigkeitsgebiet war von Anfang an ausschließlich die rechtliche Betreuung des internationalen Geschäfts in all seinen Facetten: internationales Zivilrecht, insbesondere Baurecht, Gesellschaftsrecht, Prozessrecht, insbesondere internationale Streitentscheidung, internationale Investitionsschutzvereinbarungen sowie angrenzende, wirtschaftlich-kaufmännische Gebiete wie internationales Steuerrecht, Devisenrecht, Finanzierungsfragen, Exportkreditwesen.
Ab 2007 Mitgeschäftsführer für den Bereich „Auslandsgeschäft“ einer Rechtsberatungs- und Servicegesellschaft der STRABAG Gruppe.
Nach Beendigung dieser Tätigkeit aus Altersgründen Partner bei HFK Rechtsanwälte für das internationale Geschäft.
Profil
- Über 30 jährige Tätigkeit im internationalen Geschäft, dadurch Kenntnis des rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Umfelds in einer großen Zahl von Entwicklungsländern, Schwellenländern und Industrieländern.
- Zusammenarbeit mit technischem und administrativem Personal in Projekt Management Teams bei großen Bau- und Anlagenprojekten, Contract Administration, Verfolgung und Durchsetzung von Nachträgen.
- Rechtliche Betreuung von Großprojekten, u. a. auf der Grundlage von Sonderformen der Projektdurchführung (Finanzierungs- und Konzessionsmodelle, BOT, PPP u. ä.).
- Heranführen von Unternehmen an die Besonderheiten und speziellen Anforderungen des Auslandsgeschäfts, z. B. durch Schulung des Personals, Anpassung der Vertriebsorganisation, Entwurf von für das Auslandsgeschäft geeigneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Netzwerk von national wie international tätigen Anwaltskanzleien, Steuerberatern, Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros sowie von sonstigen, für das Auslandsgeschäft hilfreichen Beratern.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Regelmäßige Schulungs- und Seminarveranstaltungen zum Internationalen Baurecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitverfasser bei Kluwer Law International „Arbitration in Germany“ – „Investment Arbitration and the Participation of State Parties in Germany”

Michael Stemmer
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
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Mail: stemmer@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-16
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht. Referendariat im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts München, u. a. bei einer Baukammer des Landgerichts München I sowie dem Landratsamt Dachau, begleitende Tätigkeit bei HFK Rechtsanwälte. Seit Juli 2012 als Rechtsanwalt bei HFK, ab April 2016 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Profil
- Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Baubegleitende Rechtsberatung bei Großimmobilien und Infrastrukturprojekten.
- Vertragsgestaltung aller Art.
- Gerichtliche Vertretung von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen in Haftpflichtprozessen.
- Immobilienrechtliche und mietrechtliche Beratung (z.B. Immobilientransaktionen).
- Außergerichtliches Konfliktlösungs- und Entscheidungsmanagement.
Netzwerk
Veröffentlichungen
- OLG Köln – Gebäudereinigungsverträge sind (meistens) Werkverträge!, IBR 2012, 676
- VG Regensburg – Eintragung in die Bayerische Architektenliste: Nur (noch) mit Diplomzeugnis!, IBR 2012, 719
- OLG Köln – Gewerberaummietvertrag: Mietminderungsrecht durch AGB einschränkbar!, IMR 2012, 507
- BGH – Sekundäre Mängelrechte im Kaufrecht (meist) nicht „gemeinschaftsbezogen“! IMR 2015, 466
- Das neue Werkvertragsrecht, Facility Management 06/2016, 24

Bernhard Hartl
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: hartl@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-17
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München 2007-2012, Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht. Studienbegleitend Praktikant und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Noerr LLP in München. Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München 2012-2014. Wahlstation bei Noerr LLP in London (Corporate/ Gesellschafsrecht). Seit 2015 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte am Standort München.
Profil
- Projektbegleitende Beratung bei komplexen Bauvorhaben aller Art – einschließlich internationaler Projekte – in allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung.
- Gerichtliche Vertretung in komplizierten Bauprozessen.
- Komplexe Vertragsgestaltung aller Art.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Arbeitskreis „Internationales Baurecht“ im Rahmen der ARGE Baurecht.
Vortragstätigkeiten
- Dozent im Rahmen der Referendarausbildung am Landgericht München I im Auftrag der RAK München.
Veröffentlichungen
- OLG München – WEG-Verwalterbestellung: Funktion der Unterzeichner muss feststellbar sein, IMR 2016, 428.

Martin Wodianka
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: wodianka@hfk.de
Tel. +49 89 / 291930-11
Fax +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Rechtsreferendariat beim Landgericht Ingolstadt. Rechtsanwalt seit 2014. Von 2015 bis 2016 für eine mittelständische Kanzlei in München tätig. Von 2016 bis 2017 bei Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Seit Februar 2017 bei HFK Rechtsanwälte in München.
Profil
- Projektbegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten in allen Fragen der Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auf Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite
- Beratung von Bauherren, Bauunternehmen, Planern und Projektentwickler bei der Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen sowie der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr streitiger Ansprüche
- Vertragsgestaltung im Bereich des gewerblichen Mietrechts
- Beratung im Bereich des Immobilienwirtschaftsrecht
Netzwerk

Alexander Hofmann
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: a.hofmann@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-12
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an den Universitäten Würzburg, München und Guatemala Stadt. Rechtsreferendariat beim Landgericht München II. Rechtsanwalt seit 2007, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2015. Von 2008 bis 2013 bei Leinemann Partner Rechtsanwälte an den Standorten Berlin und Köln und von 2013 – 2019 bei Eversheds Sutherland (Germany) LLP (ehemals Heisse Kursawe Eversheds) an den Standorten München und Berlin tätig. Seit Juni 2019 bei HFK Rechtsanwälte PartGmbB als Salary Partner in München.
Profil
- Baubegleitende Rechtsberatung und Prozessvertretung im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie von Anlagenbauverträgen.
- Langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung rund um die Immobilie, sowohl bei der Umsetzung von Immobilienprojekten als auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung: Betreuung von Grundstückskauf- und Verkaufsverträgen; Gestaltung und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen; Beratung von Grundstückseigentümern und Bestandshalter.
- Gestaltung und Verhandlung komplexer Mietverträge, insbesondere im gewerblichen Mietrecht, aber auch im Wohnraummietrecht.
- Mehrjährige Erfahrung in der Führung komplexer Streitigkeiten im Bereich des Miet- und WEG-Rechts.
- Verfahrensbegleitende Beratung und Vertretung bei Vergabeverfahren wie auch Führung von Vergabenachprüfungsverfahren sowohl von öffentlichen Auftraggebern als auch von Bietern.
Netzwerk
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Der Besteller zahlt alles?!, BauR 2015, 1230 ff.
- Der Bauvertrag nach der VOB/B – Grundzüge des Bauvertragsrechts, 2. Auflage, 2014
- Das Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Neues zum Baurecht 2012, 10 ff.
- Vertragsgegenstand vs. Geschäftsgrundlage – Preisanpassungsanspruch bei unerwarteten Umständen, BauR 2012, 1 ff.

Louisa Giglberger
WIRTSCHAFTSJURISTIN, LL.M.
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: michel@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-21
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei SSP Schiessl Rechtsanwälte (ehemals Schiessl Schrank & Partner); Studium zum Bachelor of Laws (LL.B.) sowie anschließendem Studium zum Master of Laws (LL.M.) an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in München (Schwerpunkt insbesondere Mergers & Acquisitions), 2014– 2019 bei Eversheds Sutherland (Germany) LLP (ehemals Heisse Kursawe Eversheds) und hiervon von 2018 – 2019 als Wirtschaftsjuristin in München tätig; seit Juni 2019 bei HFK Rechtsanwälte PartGmbB als Wirtschaftsjuristin in München.
Profil
- Unterstützung bei Immobilientransaktionen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher, rechtlicher und bilanzieller Aufgabenstellungen.
- Due-Diligence-Prüfungen, insbesondere Prüfung von gewerblichen Mietverträgen.
- Koordination von großvolumigen Immobilienprojekten.
- Langjährige Erfahrung als Client Managerin, insbesondere von englischsprachigen Mandanten.
- Mehrjährige Erfahrung im Accounting, insbesondere Budgetplanungen.
Unser Team in Hamburg

Wulf Clausen
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: clausen@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-38
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Studium an den Universitäten Kiel und Tübingen, Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Zulassung als Rechtsanwalt 1994, Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2003, vorwiegend im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig. Justitiar einer Projektmanagementgesellschaft für Verkehrsprojekte Deutsche Einheit von 1993 – 1996. 1996 – 1999 Partner mittelständischer Kanzlei; 1999 – 2009 Gründungspartner GSK Stockmann & Kollegen, Hamburg; seit 2014 Gesellschafter von HFK Rechtsanwälte, Leiter Standort Hamburg, Leiter des HFK- Bereiches Umwelt & Planung. Mandanten sind die Öffentliche Hand und deren Unternehmen (Verkehrsinfrastrukturunternehmen, EU-Kommission, Bund, Länder und Kommunen, Forschungseinrichtungen), private Unternehmen und Investoren.
Profil
- Langjährige Erfahrung bei der juristischen und strategischen Beratung nationaler und internationaler Infrastrukturprojekte im Auftrag der jeweiligen Vorhabenträger, Investoren und Behörden insbesondere in den Bereichen Schiene, Straße, Flughäfen, Energieversorgung.
- Rechtliche Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Rechtliche Beratung von Projektentwicklern, Kommunen, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen, Planern im Bauplanungsrecht (Aufstellung von Bauleitplänen) und Genehmigungsverfahren.
- Rechtliche Absicherung der Genehmigungsplanung (Raumordnung und Planfeststellung) insbesondere in Großprojekten, Vertretung in Anhörungsverfahren, Rechtliche Bearbeitung von Stellungsnahmen und Einwendungen, Beratung im Umwelt- und Naturschutzrecht.
- Rechtliche Beratung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Gerichtliche Vertretung von Vorhabenträgern und Behörden bis zum Bundesverwaltungsgericht.
- Beratung von Investoren und Gebietskörperschaften, Behörden (Öffentliche Unternehmen, Städte, Kreise, Landes- und Bundesministerien bis hin zur EU – Kommission) zu fachplanungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen, kommunal-, energie- und wirtschaftsrechtlichen Themen.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
- Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e. V.
- Vorstand gemeinnützige öffentliche Stiftung
Vortragstätigkeiten
- Lehrbeauftragter für Projektmanagement und Planfeststellung an der Fachhochschule öffentliche Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Lehrveranstaltungen zum Planrecht an der Universität Kassel
Veröffentlichungen
- Clausen u.a., Auswirkungen der TSI Infrastruktur auf Vorhaben im Bereich des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs, BayVBl. 2005, 711 ff.
- Clausen, Beschleunigung des Netzausbaus, Herausforderungen für Netzbetreiber, Behörden, Gerichte, EMW 6/2011, 48 ff.
- Mitautor Handbuch „Projektmanagement von Infrastrukturprojekten“ Hrsg. Prof. Konrad Spang, Universität Kassel, Beiträge zu Planrecht, Stakeholdermanagement und frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Machbarkeitsstudie klimaneutrales Berlin 2050, erstellt im Auftrag des Berliner Senats, erschienen im März 2014, Autor und rechtlicher Gutachter
- Mitautor einer vom BMVI geförderten Studie zur kommunalen Vernetzung von ÖPNV-IKT-Energie-Strukturen

Dr. Christina Lupprian, LL.M. (USD)
RECHTSANWÄLTIN, SALARY PARTNERIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: lupprian@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-37
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Studium an der Universität Mainz. Referendariat in Schleswig und San Diego. 2003 Promotion an der Universität Hamburg, Lehrstuhl Prof. Peters. 2004 Studium an der University of San Diego. 2005-2007 Associate bei Sibeth in Frankfurt a.M. im Bereich Bau-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht. 2007-2010 Anwältin in mittelständischer Wirtschaftskanzlei in Hamburg im Bereich Immobilienwirtschafts-, Gesellschafts- und Medienrecht. Seit Juni 2010 bei HFK Rechtsanwälte tätig.
Profil
- Privatrechtliche Beratung bei Projektentwicklungen, Bauvorhaben, Immobilientransaktionen und Vermietung
- Projektbegleitende Beratung bei der Errichtung von Off-Shore-Windparks
- Führung von nationalen/internationalen Vertragsverhandlungen
- Vertragsgestaltung national/international
- Rechtliche Begleitung von M&A Transaktionen
- GmbH/AG-Gründungen/Umstrukturierungen /Umwandlung/Verschmelzung/Liquidation
- Gutachterliche Tätigkeit zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Business Club Hamburg
- Alumni of the University of San Diego, California
Vortragstätigkeiten
- Seminartätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen

Dr. Thorsten Behle
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: behle@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-42
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Studium an der Justus-Liebig Universität Gießen, der Université de Bretagne occidentale, der Deutschen Verwaltungshochschule Speyer und der Leuphana Universität Lüneburg. Seit nunmehr über zehn Jahren als Rechtsanwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie bei Transaktionen im Bereich von Infrastrukturprojekten und Erneuerbare Energien erfolgreich (siehe: Kanzleien in Deutschland in Deutschland, Nomos 2014). Deutschlandweit für Kommunen und private Vorhabenträger tätig. Vor dem Eintritt bei HFK Rechtsanwälte in einer internationalen Wirtschaftskanzlei für den Bereich des Öffentlichen Rechts im Bereich Umwelt & Energie verantwortlich.
Profil
- Beratung in komplexen öffentlich-rechtlichen Streit- und Zulassungsverfahren im Bereich Umwelt-, Bau-, Straßen-, Denkmalschutz-, Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Planungsrecht.
- Begleitung von Bauplanungsverfahren und Planfeststellungsverfahren.
- Laufende Beratung von Gemeinden und kommunalen Planungsträgern.
- Projektbegleitende Rechtsberatung von Infrastrukturvorhaben, Immobilien- und Energievorhaben.
- Lösung von Konflikten mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.
- Öffentlich-rechtliche Due Diligence beim Unternehmenskauf.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Gesellschaft für Umweltrecht e.V.
- Cluster Erneuerbare Energien Hamburg
Vortragstätigkeiten
- „EEG 2014 – Konsequenzen für die Finanzwirtschaft“ – Tagung Recht & Finanzierung der Leuphana Universität Lüneburg
- „Power to Gas – Rechtliche Grundlagen“- Cluster Erneuerbare Energien Hamburg, Arbeitskreis Finanzierung und Recht, Hamburg
- „Was hat sich seit Anfang 2012 für Bioenergie geändert?“ – Workshop Bioenergie der Zukunft, Hamburg
- „Rechtssicherheit beim Erwerb eines Windparks“ – Workshop Onshore Windkraft – neue Chancen durch die Energiewende, Hamburg
- „Das Klagerecht von Umweltverbänden nach § 61 BNatSchG und dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ – Forum Umweltrecht Hamburg/Bremen
- „Das Nachweisverfahren in der Praxis“- Workshop Abfallrechtliche Überwachung, Neumünster
Veröffentlichungen
- „Neues Bauplanungsrecht für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Rechtspraxis angekommen“
- „Photovoltaik auch ohne Baugenehmigung“, EID 09/12

Dr. Philipp Steinwärder
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: steinwaerder@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-42
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Studium der Rechtswissenschaft und Journalistik an der Universität Hamburg. Anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut für Rundfunk und Fernsehen sowie Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht, Hamburg. Daneben verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1999 bis 2005 Rechtsanwalt bei Deringer Tessin Herrmann & Sedemund, Freshfields Deringer und Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln. Schwerpunkte in den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnologie und Medien. Beratung bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in Vertragsangelegenheiten sowie bei Unternehmenskäufen und kapitalmarktbezogenen Transaktionen. 2005/06 persönlicher Referent des Senators, 2006 bis 2008 Leiter der Präsidialabteilung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg. 2008 bis 2013 Leiter der Unternehmensentwicklung, Syndikusanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung der Hamburg Messe und Congress GmbH. 2013 bis 2015 Rechtsanwalt bei Schlarmann & Ahlberg, Hamburg. Seit 2016 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Verwaltungsrecht.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht.
- Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
- Vertragsgestaltung und -verhandlung.
- Rechtliche und strategische Beratung bei großen Projekten.
- Technisch geprägte Projekte.
- Internationale Projekte.
- Regulierte Märkte.
- Beratung der öffentlichen Verwaltung.
- Beratung mittelständischer und großer Unternehmen.
Netzwerk

Stefan Söchtig
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: soechtig@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-31
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Studium an den Universitäten Braunschweig und Würzburg, Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg. Zulassung als Rechtsanwalt 1994. Justiziar bei der Deutschen Genossenschaftsbank, Frankfurt, überwiegend Restrukturierung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im Rahmen Aufbau Deutsche Einheit, von 1990 bis 1993. Justiziar und Geschäftsführer verschiedener Stadtwerke und deren Tochterunternehmen bei der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH, insbesondere Energieversorgung und –erzeugung, Entsorgung einschließlich Abfallverbrennung, Verkehr einschließlich ÖPNV und Häfen, Telekommunikation, Risikomanagement von 1993 bis 2007. Geschäftsführer des Stadtwerks Technischen Werke Friedrichshafen (später Stadtwerk am See) von 2007 bis 2011. Daneben Geschäftsführer der städtischen Projektgesellschaft für T-City Friedrichshafen, Joint Venture Projekt mit der Deutschen Telekom AG und später auch der Deutschen Bahn AG, ca. 60 Einzelprojekte, insbesondere in den Bereichen Energie – ÖPNV – Telekommunikation, Rechtsgutachten mit Artikelgesetz für Änderung aller relevanten Gesetze wie EnWG, PBefG, Bau- und Steuerrecht von 2009 bis 2016 (Vorschlag_Gesetz_Energie_ÖPNV_IKT_Elektromobilität). Wilken GmbH, Softwaredienstleister, insbesondere in der Energiewirtschaft und bei staatlichen, kommunalen und kirchlichen Institutionen, Mitglied der Geschäftsleitung und Geschäftsführer von 2011 bis 2016. Seit 2016 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte am Standort Hamburg. Mandanten sind die Öffentliche Hand und deren Unternehmen (Energieversorgung, -handel, -erzeugung, Nahverkehr) private Unternehmen und Investoren, insbesondere in den vorgenannten Bereichen.
Profil
- Beratung von Energieversorgungsunternehmen im Energierecht einschließlich des Rechts neuer Energiedienstleistungen.
- Beratung bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder auch aus der über 20-jährigen praktischen Erfahrung heraus, insbesondere in den Bereichen Energieversorgung, Energiedienstleistungen, operative und strategische Kooperationen und Beteiligungen zur Erweiterung der Wertschöpfungskette.
- Juristische und strategische Beratung bei der Planung und dem Aufbau von Energieversorgern in den Bereichen Vertrieb, Erzeugung, auch regenerativ, und Verteilung, einschließlich Netzübernahme.
- Rechtliche Beratung und Steuerung von Projekten mit Förderung durch öffentliche und private Förderstellen, einschließlich der Beantragung der Mittel.
- Rechtliche Absicherung der Expansion und Erschließung neuer Geschäftsfelder, gerade im Umfeld von Gebietskörperschaften, intern, etwa beim Aufbau oder Anpassung des Risikomanagements, und extern, etwa bei Energiebezug, -erzeugung und Erschließung großer Kundengruppen (privat und Gewerbe).
- Gerichtliche Vertretung bis zum Bundesgerichtshof (Kartellsachen).
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Zahlreiche Vorträge zu allen genannten Themen
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Söchtig u.a., Dreifache Vernetzung der E-Mobilität: ÖPNV – IKT – Energie, Gutachten 2016 im Rahmen des Schaufensterprojekts BodenseEmobil, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Geschäftsmodelle für ÖPNV, Energieunternehmen und Artikelgesetz für den Bundesrat
- Söchtig, Windenergieanlagen, Maslaton (Hrsg.), 2015, Bespr. BayVBl 16/395 ff
- Söchtig, Mit IT-Lösungen in die Zukunft, in: Intelligente Verkehrssysteme und Telematikanwendungen in Kommunen, 2015, Sandrock Hrsg.
- Söchtig, „Dynamik von unten“ Ein Beitrag zur Energiewende in: Smart-City konkret, 2012 Hatzelhofer u.a. Hrsg
- Söchtig, Zusammenwachsen von Energie- Telekommunikations- und IT-Welt in: Elektrizitätsmesstechnik, 2012, Kathmann/Zayer Hrsg)

Dr. Joachim Wege, Landrat a.D.
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: wege@hfk.de
Tel.: +49 40 / 2880 95-38
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
1967-1972 Studium an den Universitäten Kiel und München. 1972-1975 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel und Promotion. 1975-1977 Referendariat Schleswig-Holstein und New-York (UNO-Rechtsabteilung). 1978-1988 Verwaltung der Freien Hansestadt Hamburg (zuletzt Regierungsdirektor und Stellv. Direktor der Hamburgischen Anstalt für neue Medien). 1988-1994 Landrat des Kreises Plön. Seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. 1996-2015 Verbandsdirektor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., zugleich Vorstands- und Präsidiumsmitglied des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.; seit 2015 als Rechtsanwalt für HFK am Standort Hamburg tätig.
Profil
- Kommunalwirtschaftsrecht und Kommunales Haushaltsrecht.
- Immobilienwirtschaftsrecht.
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
- Datenschutzrecht.
- Medienrecht.
- Mietrecht.
- Wohnungsbaurecht.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Wirtschaftsforum Hamburg e.V.
- DESWOS e.V. Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- u.a. Positives Recht und sozialer Wandel im demokratischen und sozialen Rechtsstaat

Rainer Funke
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausmarkt 5
D-20095 Hamburg
Mail: funke@hfk.de
Tel.: +49 40 / 288095-30
Fax: +49 40 / 288095-40
Vita
Profil
Netzwerk
Unser Team in Stuttgart

Dietmar Hartnick
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Lautenschlagerstraße 22
D-70173 Stuttgart
Mail: hartnick@hfk.de
Tel.: +49 711 / 914359-27
Fax: +49 711 / 914 359-99
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und Potsdam. Von 2000 bis 2002 als Rechtsanwalt bei der Sozietät Hecker Werner Himmelreich beschäftigt, danach bis im Jahr 2006 als Abteilungsleiter der Rechtsabteilung der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH tätig. Anschließend Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten Heiermann Franke Knipp und ab dem Jahr 2009 bei den Pietschmann Rechtsanwälten in Berlin. Seit November 2011 bei HFK Rechtsanwälte.
2017 und 2018 Gewinner des Corporate Intl Magazine Global Award „Complex Construction Projects Lawyer of the year in Germany“.
Profil
- Übergeordnete projektbegleitende Beratung des öffentlichen Auftraggebers beim Um- und Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofes (Bahnhofshalle, Nord- und Südkopf, Bonatzbau) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen bezüglich aller Bau-, Baubehelfs-, Architekten- und Ingenieur- und sonstige Werkverträge einschließlich im Hinblick auf alle Abstimmungserfordernisse mit weiteren Behördenträgern und Prüfungsinstanzen.
- Projektbegleitende strategische Beratung nationaler und internationaler Bauunternehmen sowie öffentlicher Auftraggeber bei komplexen Bauvorhaben aller Art, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehrswegebau, konstruktiven Ingenieur- sowie Hoch- und Tiefbau einschließlich Ausbau und TA-Gewerke betreffend alle Fragen der Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung und -durchführung.
- Architekten- und ingenieurrechtliche Beratung von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern, Investoren, Architekten, Ingenieuren, Sonderfachleuten sowie Projektsteuerern.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in umfangreichen und schwierigen Baustreitigkeiten, selbstständiges Beweisverfahren / Schiedsgutachterverfahren sowie bei Planer- bzw. Planungskonflikten.
- Rechtliche Betreuung und Koordinierung eines internen und externen Konfliktmanagements, Chancen-, und Risiken-, sowie eines claim- und anti-claim-Managements einschließlich interdisziplinärer Zusammenarbeit mit baubetrieblichen Fachgutachtern.
- Objektbezogene Beratung von ausländischen und inländischen Investoren im Rahmen des Erwerbes von langfristig vermieteten/verpachteten bzw. zu vermietenden/verpachtenden Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Tätigkeitsfelder
- Privates Baurecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Projektbegleitende Rechtsberatung
- Gewerbliches Mietrecht
Netzwerk
Vortragstätigkeiten:
- Vortrags- und Schulungstätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen

Manuel Neufeldt
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Lautenschlagerstraße 22
D-70173 Stuttgart
Mail: neufeldt@hfk.de
Tel.: +49 711 / 914359-23
Fax :+49 711 / 914359-99
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Tübingen. Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht in Stuttgart. Von 2014 bis 2018 als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Waiblingen mit dem Schwerpunkt des Bau- und Architektenrechts beschäftigt. Seit 2015 Dozent für Jagd- und Waffenrecht bei der Jagdschule Abt UG. Seit Januar 2019 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte in Stuttgart.
Profil
- Vertretung von öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie Auftragnehmern in Gerichtsverfahren (insbesondere: Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsansprüchen, Mängelansprüchen und Nachträgen sowie weiteren Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen)
- Außergerichtliche Beratung von öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie Auftragnehmern bei der Realisierung von Bauvorhaben (Bauvertragsrecht, juristische Projektsteuerung)
- Projektbegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten auf den Gebieten Ingenieurbau, Hoch- und Tiefbau einschließlich Ausbau- und TGA-Gewerke sowie Anlagenbau
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen für die Bau-, Immobilien- und Rohstoffbranche
- Beratung und Vertretung in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Beratung und Vertretung in Fragen des Jagd- und Waffenrechts
Netzwerk
Mitgliedschaften
- RAK Stuttgart
Vortragstätigkeiten
- Dozent für Jagd- und Waffenrecht bei der Jagdschule Abt UG
Unser Team in Düsseldorf

Dr. Alexander Arndt
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Königsallee 6-8
D-40212 Düsseldorf
Mail: arndt@hfk.de
Tel.: +49 211 / 542165-18
Fax: +49 211 / 542165-99
Vita
Studium an der Humboldt-Universität Berlin, Philipps-Universität Marburg und Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatslehre an der Universität Hamburg. Promotion im öffentlichen Baurecht. Seit 2001 Rechtsanwalt im Bereich Bauen, Immobilien, Umwelt in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Kessel und Partner sowie Rechtsanwälte Tiefenbacher. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007. Seit 2010 in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte am Standort Düsseldorf.
Profil
- Baubegleitende Beratung Errichtung von Anlagen-, Gewerbe- und Wohngebäuden.
- Bauprozessführung (gerichtliche und schiedsgerichtliche Klage- und Beweisprozesse).
- Anlagenbau.
- Aerospace.
- Brandschutz- und Sicherheitsrecht.
- Gewerbe- und Wohnbauprojekte.
- Sportstättenbau und Freizeitanlagen.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- ARGE Baurecht
- Düsseldorfer Anwalt-Verein e.V.
- Deutscher Anwalt-Verein e.V.
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
Vortragstätigkeiten
- Betreiberpflichten von Haus- und Immobilienverwaltern – Rechtliche Grundlagen und Wirkungen von Prüfungspflichten“ – TÜV SÜD-Verwalterforum, Mülheim a. d. Ruhr 2016
- „Verantwortlichkeit der Planer, Bauausführenden und Betreiber bei sicherheitstechnischen Anlagen“, Siemens INFOFORUM 2016 – Experten-Treff für Gebäude- und Sicherheitstechnik, Wegberg-Wildenrath 2016
- „Bauvertragsrecht“ VOB-Seminar für Projektleiter, Bauüberwacher, Bauleiter, Fulda 2014
- „Betriebshaftpflichtschutz von Arbeitsgemeinschaften (ARGE)“ – Vortrag Straßen- und Tiefbau-Innung, Köln 2013
- „Die Einführung der Eurocodes – Rechtliche Folgen für die Baupraxis“, Vortrag NRW-Bauträgertag, Essen 2012
- „Gesamtschuldnerische Haftung – Gegenwärtiger Sachstand in der gerichtlichen Praxis und zukünftige Perspektiven von möglichen Novellierungen“, Vortrag Architektenforum Erfurt 2011
- „Die Einstellung von Bauvorhaben im Zuge der Finanzkrise“, Vortrag Heidelberg, 2009
- Ständige VOB/B-Schulung für private Unternehmen von Projektleitern, Bauleitern, Bauüberwacher (Siemens, Deutsche Bahn).
Veröffentlichungen (Auswahl)
- „Für Architektenverträge mit Privaten gilt Widerrufsrecht“ – Besprechung zu OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2017 – Immobilienzeitung 2017
- „Keine Honorarberechnung auf Basis der Haushaltsunterlage Bau“- Besprechung zu BGH, Beschluss vom 16.11.16 – Immobilien Zeitung 2017

Christian Slossarek
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Königsallee 6-8
D-40212 Düsseldorf
Mail: slossarek@hfk.de
Tel.: +49 211 / 542165-18
Fax: +49 211 / 542165-99
Vita
Studium an der Philipps-Universität Marburg mit dem Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht. Teilnahme an der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg. Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, u.a. bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar bei der HFK Rechtsanwälte (2010-2012). Seit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Januar 2013 als Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte tätig. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2016.
Profil
- Umfassende projektbegleitende Beratung von Bauunternehmen und Projektträgern im Bereich Bau von Wohnungs- und Gewerbeimmobilien.
- Gerichtliche Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in selbständigen Beweisverfahren und umfangreichen Bauprozessen (Abwehr bzw. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Mängelansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen)
- Bauträgerrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Komplexe Vertragsgestaltung aller Art
- Vertragsmanagement
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.; Ansprechpartner für das „Forum Junges Baurecht“ Region NRW
Vortragstätigkeiten
- Referent im Bau- und Architektenrecht bei der DeutschenAnwaltAkademie GmbH
- In-House-Schulungen
„Einführung in das Nachtragsmanagement“ (VOB/B und BGB-Bauverträge), ganztägige Vortragsveranstaltung
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Köln, Beschluss vom 2. März 2017, Az. 19 W 11/17 (Wer nur abreißt, ist kein „Unternehmer eines Bauwerks“), Immobilienzeitung, 05/2018, S. 14
- Rechtsprechungsanmerkung: BGH, Urteil vom 31. August 2017, Az. VII ZR 5/17 (Beschaffenheit kann stillschweigend vereinbart werden), Immobilienzeitung, 43/2017, S. 14
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Frankfurt, Urteil vom 03. April 2017 – 29 U 169/16 (VOB/B gilt nur, wenn der Verbraucher sie auch erhalten hat), Immobilienzeitung, 23/2017, S. 14
- Rechtsprechungsanmerkung: BGH, Beschluss vom 24. August 2016 – VII ZR 41/14 (Das Symptom zu bezeichnen, reicht für die Mängelrüge), Immobilienzeitung, 44/2016, S. 14
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 – 8 U 140/09 (Abnahme tritt bei unwesentlichem Mangel automatisch ein), Immobilienzeitung, 13/2015, S. 12
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Celle, Urteil vom 24.07.2014 – 16 U 59/13O (Bei Zweifeln haftet der Architekt persönlich), Immobilienzeitung, 38/2014, S. 12
- Rechtsprechungsanmerkung: OLG Koblenz, Beschluss vom 2. September 2013, Az.: 5 W 481/13 (Aussage zu Beseitigungskosten muss ins Beweisverfahren), Immobilienzeitung, 18/2014, S. 13

Dr. Philipp Rügemer
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Königsallee 6-8
D-40212 Düsseldorf
Mail: ruegemer@hfk.de
Tel.: +49 211 / 542165-0
Fax: +49 211 / 542165-99
Vita
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Studium und Promotion zu einem interdisziplinären Thema aus dem besonderen Schuldrecht an der Universität zu Köln. Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Köln, u.a. bei einer mittelständischen Baurechtskanzlei in Leverkusen und Bonn. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar bei mehreren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht in Leverkusen und Bonn. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im April 2011 ausschließlich im Bau- und Immobilienrecht zunächst in einer internationalen Großkanzlei in Köln im Team „Real Estate“, danach als Rechtsanwalt in mehreren ausschließlich auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzleien. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2014. Seit 2012 Referent für Führungskräfte von Immobilien- und Versicherungsunternehmen und Fachanwälten im Bau- und Immobilienrecht für mehrere renommierte Seminarveranstalter, wie z.B. die Beck-Akademie und die Arber-Seminare. |
Profil
- Umfassende baubegleitende Beratung von Bauunternehmen, Bauträgern, Bauherren, Architekten, Fachplanern und Projektentwicklern, Projektsteuerern, Projektleitern bei Wohnungs-, Gewerbe- und Spezialimmobilien.
- Gerichtliche Vertretung und Durchsetzung/Abwehr von diesbezüglichen bau- und planungsrechtlichen Ansprüchen von Auftraggebern und Auftragnehmern
- Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von diesbezüglichen bau- und planungsrechtlichen Verträgen
- Legal Asset Management (Beratung und Gestaltung von Mietverträgen)
- Außergerichtliche und prozessuale Vertretung bei der Abwehr und der Verfolgung von Ansprüchen im Immobilien- und Mietrecht
- Beratung und Begleitung von Immobilientransaktionen sämtlicher Immobilienklassen (Asset/Share Deal, Forward Deal, Sale and Lease Back)
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Seit dem Jahre 2012 Referent im Bau- und Immobilienrecht namhafter Seminarveranstalter, wie z.B. Beck-Akademie, Forum-Institut und Arber-Seminare für Führungskräfte von Asset- und Versicherungsunternehmen, Berufsverbänden sowie Rechtsanwaltskanzleien
- In-House-Schulungen
zu verschiedenen Themen im Bau- und Immobilienrecht, insbesondere im gewerblichen Mietrecht und Architektenrecht

Manuel Baumeister
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Königsallee 6-8
D-40212 Düsseldorf
Mail: baumeister@hfk.de
Tel.: +49 211 / 542165-0
Fax: +49 211 / 542165-99
Vita
Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und der University of Liverpool. Seit der Zulassung als Rechtsanwalt im Januar 2010 durchgehend im Bau- und Immobilienrecht tätig. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2016.
Profil
- Umfassende projektbegleitende Beratung von Bauunternehmen, Planern und Bauherren im Ingenieurbau, Hochbau und Anlagenbau
- Prozessführung (z.B. Abwehr und Durchsetzung von Vergütungs-, Mängel-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen)
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Bauträger- und WEG-Recht
- Vertragsgestaltung
- Vertragsmanagement
- Beratung im Property Management
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- In-House-Schulungen, vor allem zum Nachtragsmanagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
Dr. Dalınç Dereköy, LL.M., of Counsel
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Königsallee 6-8
D-40212 Düsseldorf
Mail: derekoey@hfk.de
Tel.: +49 211 / 542165-0
Fax: +49 211 / 542165-99
Vita
Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf. Abschluss eines Masterstudienganges im vergleichenden Verfassungsrechts, Stellenbosch University SA. Referenderiat am OLG Düsseldorf, u.a. Deutsch- Arabische IHK Kairo, Wahlstation Rechtsanwaltskanzlei Istanbul. 2010 Zulassung zum Rechtsanwalt, 2012 Promotion im Staats- und Verfassungsrecht. 2013-2016 Rechtsanawalt bei HFK, 2016 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2016 als of Counsel Berater für HFK tätig. 2016-2019 Syndikusanwalt bei METRO Properties, seit 2019 Syndikusanwalt / General Counsel bei der Tochter einer deutschen Immobilien-Investmentgesellschaft.
Profil
- Baubegleitende Beratung Errichtung von Gewerbe- und Wohngebäuden
- Komplexe Vertragsgestaltung aller Art
- Vertragsmanagement
- Projektentwicklung
- Beratung und Begleitung von Immobilientransaktionen sämtlicher Immobilienklassen
- Beratung von Bauunternehmen aus dem Nahen Osten, Türkei
- Beratung bei internationalen Immobilieninvestitionen
- Strukturierung von internationalen Immobilieninvestitionen