Unser Team in München

Dr. Christian Nunn
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: nunn@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Rechtsanwalt seit 1995. Dr. Christian Nunn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, war zunächst fünf Jahre Syndikusanwalt bei einem international tätigen Baukonzern. Er war dort neben der Betreuung einer Inlandshauptniederlassung auch für die Beratung der Auslandsabteilung zuständig. Seit 1999 ist er bei HFK Rechtsanwälte. Dr. Nunn ist in den Bereichen Bau- und Anlagenbau und Immobilienwirtschaftsrecht, insbesondere Projektentwicklung und Transaktionen tätig. Ebenfalls ist er Lehrbeauftragter im Bereich Baurecht und öffentliches Grundstücksrecht der Hochschule Anhalt.
Er leitet das Münchener Büro. Seit 2000 ist er Salary Partner, seit 2003 Partner der Kanzlei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen vom Ankauf über die Baurechterlangung, Entwicklung bis zur Vermarktung.
- Rechtliche Betreuung nationaler und internationaler Bau- und Anlagenbauprojekte.
- Vertragsgestaltung.
- (Schieds-)Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Baubegleitende Rechtsberatung bei Großimmobilien und Infrastrukturprojekten.
- Betreuung von Grundstückskauf- und Verkaufsverträgen (z.B. Immobilienfonds), Gestaltung und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen; Gestaltung und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen (Asset- bzw. Share-Deal), Due Diligence; Beratung von Grundstückseigentümern und Bestandshalter; Internationale Bau- und Anlagenbauverträge.
- Gewerbliches Mietrecht.
- Grundstücksrecht.
- Lehrbeauftragter im Bereich Baurecht und öffentliches Grundstücksrecht der Hochschule Anhalt.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Deutscher Anwaltsverein
Vortragstätigkeiten
- Diverse Schulungs- und Seminarveranstaltungen zum privaten Bau- und Anlagenbaurecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitautor Heiermann/Franke/Knipp, Handbuch Baubegleitende Rechtsberatung, Beck Verlag München, 2002 (Kapitel „Der GMP-Vertrag“ und „Vertragsfristen und Termine“)

Dr. Florian Schrammel
RECHTSANWALT, PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: schrammel@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-17
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an den Universitäten Frankfurt am Main und München; Rechtsreferendariat beim Landgericht München I. Rechtsanwalt seit 2001, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006. Von 2002 bis 2008 für Kapellmann Rechtsanwälte an den Standorten Frankfurt am Main und Hamburg tätig. Von 2008 bis 2012 bei HFK Rechtsanwälte LLP – zuletzt als Salary Partner – und von 2012 bis 2014 bei Wollmann & Partner Rechtsanwälte als Standortleiter jeweils in München tätig. Seit November 2014 wieder bei HFK Rechtsanwälte in München, seit 01.01.2015 als Partner. 2011 – 2013 Lehrbeauftragter der TU München.
Profil
- Projektbegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten (z. B. Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahmen wie Autobahn-, Bahnhofs-, Krankenhaus-, Stadion- und Flughafenbau) in allen Fragen der Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auf Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite.
- Komplexe Vertragsgestaltung von Bau-, Bauträger-, FM- und Architekten-/Ingenieurverträgen.
- Abwicklung komplexer bau- und architektenrechtlicher Mandate in interdisziplinaren Projektraum.
- Mehrjährige Erfahrung in der Führung von komplexen Großprozessen.
- Immobilienrechtliche und mietrechtliche Beratung (z.B. Immobilientransaktionen).
- Beratung zur Betreiberverantwortung.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e. V.
Vortragstätigkeiten
- Regelmäßige Vortrags- und Seminartätigkeit für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen (z. B. IBR, Deutscher Baurechtstag, CompendiumPlus, sonstige Inhouse-Seminare, etc. zu Themen des Privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts und des Facility Managements)
Veröffentlichungen (Auswahl)
Bücher
- Schrammel/Wilhelm, Rechtliche Aspekte in Building Information Modeling (BIM), Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure, Wiesbaden 2016 (Springer Verlag)
- Haftung im Bereich der Ausschreibung und Vergabe, in: Motzke/Preussner/Kehrberg (Hrsg.), Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Köln 2014 (Werner Verlag)
- Formulare „Schadensersatzklage nach §§ 4 Abs. 7 i. V. m. 8 Abs. 3 VOB/B“ und „Schadensersatzklage nach § 13 Abs. 7 mit Anmerkungen zu § 634 Nr. 4 BGB“, in: Formularbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, hrsg. von Prof. Hanns-Benno Ulbrich, 2. Aufl., Köln 2014 (Werner-Verlag)
- Klage des Auftraggebers gegen den Planer wegen Qualitätsstörung, in: Prozesse in Bausachen – Privates Baurecht/Architektenrecht, hrsg. von Prof. Dr. Gerd Motzke, Dr. Günter Bauer und Thomas Seewald, 2. Aufl., Baden-Baden 2014 (Nomos-Verlag)
- Schrammel/Kaiser/Nusser, Facility Management – Recht und Organisation, Köln 2013 (Werner Verlag)
- Der Anspruch des Auftragnehmers auf seine Beschleunigungsvergütung bei Verletzung von Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, in: Recht und Gerechtigkeit am Bau, Festschrift für Gerd Motzke zum 65. Geburtstag, München 2007 (Beck-Verlag)
- Die Werkaufgabe des Architekten in Abgrenzung zu den anderen Baubeteiligten, in: Schriften zum Baurecht, Bd. 1, hrsg. von Christoph Degenhardt, Gerd Motzke, Wolfgang Voit, Heinrich Amadeus Wolff, 1. Aufl., Baden-Baden 2004 (Nomos-Verlag)
Aufsätze
- BIM in aller Munde… aber welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus (zusammen mit RA Arndt), Facilitiy Management 03/2016, 32
- Die Leistungsbeschreibung als zentraler Bestandteil des FM-Vertrages, Facility Management, 02/2016, 18
- Prüfpflicht nach § 15 BetrSichV, Facility Management 06/2014, 54
- Das neue Mietrecht im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung, Facility Management 03/2014, 58
- Sauberes Vertragswerk!, Facility Management 04/2013, 52
- Bestandsschutz im Facility Management, Facility Management 04/2012, 52
- Zertifizierung auf der FM-Agenda, Facility Management 09/2011, 45
- Service Level Agreements als probates Mittel, Facility Management 01/2011, 60
- Gesetzliche Grundlagen und Normen für ‚grüne Gebäude‘, Facility Management 05/2010, 60
- Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch Delegation, Facility Management 02/2010, 52
- Zertifizierung auf der FM-Agenda, greenbuilding 09/2011, 45
- Wohnfläche über 10 % kleiner als im Exposé ausgewiesen: Käufer kann mindern, IMR 2016, 479
- Überbau: Beseitigung eines Überbaus als gemeinschaftsbezogene Pflicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, IMR 2015, 1059
- Haftet der Verkäufer für das (Fehl-) Verhalten des Maklers?, IMR 2015, 510
- Plant der Estrichleger die Anlegung der Fugen, haftet er auch für auftretende Risse!, IBR 2014, 408
- Heizungsbauer muss Wärmebedarfsberechnung sorgfältig prüfen!, IBR 2013, 534
- Arglisthaftung bei verschwiegenem Marderbefall im Dach!, IMR 2013, 159
- Gebäudereinigungsverträge sind (meistens) Werkverträge!, IBR 2012, 676
- Facility-Management: Ist Gebäudereinigung Dienst- oder Werkvertrag?, IMR 2012, 470
- Arbeitseinstellung um Nachtrag durchzusetzen: Verletzung der Kooperationspflicht!, IBR 2011, 690
- VOB-Vertrag: Leistungserweiterung kein eigenständiger Vertrag!, IBR 2011, 447
- Einwilligung zur Vertragsübernahme im Voraus: Hohes Risiko für Architekten!, IBR 2010, 508
- Bauträger: Keine Sippenhaft!, IBR 2009, 1297
- Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?, IBR 2009, 1006
- Grundsätzlich keine Architektenvollmacht zur Vergabe von Zusatzaufträgen!, IBR 2009, 692
- Haftungsbegrenzung auf „versicherbare Schäden“: Verstoß gegen das Transparenzgebot!, IBR 2009, 98
- Abgrenzung (Teil-)Pauschalpreis- von Einheitspreisvereinbarung, IBR 2008, 1250
- 649 BGB: Erfüllungs-, kein Schadensersatzanspruch!, IBR 2008, 1006
- Vertragsstrafe: Haftet Bauunternehmer auch für verspätete Materiallieferungen seiner Lieferanten?, IBR 2008, 718
- Optische Fassadenmängel: Anstrich oder Neuherstellung des Verblendmauerwerks?, IBR 2008, 646
- Kündigung aus wichtigem Grund: Anforderungen an Kündigungsandrohung, IBR 2008, 315
- Schadensermittlungskosten als Folgeschaden erstattungsfähig?, IBR 2008, 265
- Keine konkludente Teilabnahme bei Zahlung auf eine (Teil-)Schlussrechnung für die Leistungsphasen 1 – 8!, IBR 2008, 225
- Leistungsphase 9: Verjährungsbeginn knüpft an Objektbegehung an!, IBR 2008, 166
- Einbau neuer Wendeltreppen: Kein Abzug neu für alt!, IBR 2008, 146
- Mehrwertsteuerproblematik bei der Abrechnung eines frei gekündigten Architektenvertrags: Feststellungsantrag, IBR 2007, 1259
- Schlussrechnung: Fehlende Prüfbarkeit verhindert Beginn der Verjährungsfrist!, IBR 2007, 1254
- Kein „Aushandeln“ einer Vertragsstrafenregelung bei Verhandeln von Ausführungsterminen, IBR 2007, 1209
- Sicherungshypothek bei einem gekündigten Architektenvertrag?, IBR 2007, 624
- AN kann Baubeginn nicht von Rücknahme einer Vertragsstrafenandrohung abhängig machen!, IBR 2007, 603
- Keine Kündigung nach Fristablauf: Verwirkung des Kündigungsrechts!, IBR 2007, 500
- Kündigung aus wichtigem Grund nach Verstreichen einer Erklärungsfrist?, IBR 2007, 416
- Ausführungsfrist 35 Werktage: Muss Auftragnehmer in einem Stück durcharbeiten?, IBR 2007, 415
- Der Kooperationsgedanke im Kündigungsrecht, IBR 2007, 364
- 648a BGB: Kann nur der vertragstreue Unternehmer Sicherheit verlangen?, IBR 2007, 248
- Freigabe überhöhter Abschlagszahlungen: Haftet Bauleitung bei Insolvenz des Unternehmers?, IBR 2007, 206
- Überzahlung des Architekten: Was muss Bauherr für Rückforderung vortragen?, IBR 2007, 200
- Werkvertrag – Ausgangsmaterial fehlerhaft: Wer hat Beweislast bei Kündigung?, IBR 2006, 666

Karen Mitterer
RECHTSANWÄLTIN, SALARY PARTNERIN
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: mitterer@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-16
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium in Passau und München. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2012. Seit Januar 2000 Rechtsanwältin bei HFK, seit 2013 Salary Partnerin.
Profil
- Baubegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen aller Art, u. a. Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Hochbau –schlüsselfertig- einschließlich Ausbau- und TGA-Gewerke in allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite.
- Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Gestaltung von Architekten-/ Ingenieurverträgen, Bauverträgen (GU, Einzelvergabe), Kaufverträgen, u.a.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Inhouse-Schulungen zum privaten Baurecht und HOAI
- Ständige Vortragstätigkeit für CompendiumPlus zum Thema „Nachträge abwehren – Baukosten optimieren“

Dr. Fardad Shirvani
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: shirvani@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; Rechtsreferendariat am OLG München und bei der Regierung von Oberbayern. Nach Abschluss des Studiums war er sechs Jahre als Rechtsanwalt in einer international beratenden Großkanzlei tätig. Er betreut Mandate im Bereich des Immobilienrechts, des Vergaberechts sowie des öffentlichen und privaten Baurechts. Neben der projektbegleitenden Beratung und Vertragsgestaltung liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich des Prozessrechts. Seit 2013 ist Dr. Fardad Shirvani bei HFK.
Dr. Fardad Shirvani promovierte am Lehrstuhl von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Fardad Shirvani darüber hinaus Prüfer für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in den Rechtsgebieten des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts, Dozent bei den Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare bei der Regierung von Oberbayern sowie von der deutschen Patentanwaltskammer ernannter Prüfer für das Fach „Recht für Patentanwälte“.
Profil
- Vergabe- und baurechtliche Beratung von Großunternehmen bei unterschiedlichen Großvorhaben und in diesem Zusammenhang Prozessvertretung.
- Beihilferechtliche Expertise in Zusammenhang mit Rückforderung von Zuwendungen.
- Betreuung von Grundstückskauf- und Verkaufsverträgen (z.B. Immobilienfonds), Gestaltung und Verhandlung von Bau- und Anlagenbauverträgen; Gestaltung und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen (Asset- bzw. Share-Deal), Due Diligence.
- Erstellung von juristischen Analysen und Konzepten zur Projektverwirklichung.
- Öffentlich-rechtliche Beratung in Zusammenhang mit Zulassungen (insbesondere Baugenehmigungsverfahren und Baurechtschaffung) und mit naturschutz-, wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragen im Zuge der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
- Prozessvertretung in zivil-, verwaltungsrechtlichen Klageverfahren sowie in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
- Vertretung in Vertragsverletzungsverfahren.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Diverse Seminare und Vorträge zum Immobilien-, Bau- und Vergaberecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitautor der Kommentierung zur Bayerischen Bauordnung, herausgegeben von Simon/Busse (Art 51, 61, 62, 65 BayBO)
- 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO – Freibrief für die Genehmigungsbehörde?, BayVBl. 2010, 709-717
- Vorlagerecht der Vergabekammern gem. Art. 267 AEUV, ZfBR 2014, 31-36
- Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 101b GWB, VergabeR 2013, 669-678
- Kein Bestandsschutz für Verträge nach einer unzulässigen Direktvergabe (defacto- Vergabe), ELR (European Law Reporter) 2008, 51-57
- Reichweite des Anwendungsbereichs des § 16 Abs. 3 VOB/A (Anmerkung zu OLG Dresden, Beschl. v. 21.02.2012 – Verg 1/12, VergabeR 2012, 728 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 731-732))
- Rechtsweg bei Streitigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der Vergaberichtlinien und Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession (Anmerkung zu OVG Münster, Beschl. v. 07.02.2011 – 15 E 1485/10, VergabeR 2011, 892 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 894-898))
- Voraussetzungen des Ausschlusses von Unterpreisangeboten (Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 30.09.2010 – 13 Verg 10/10, VergabeR 2011, 103 (Anmerkung im Anschluss auf den Seiten 109-111))

Franz-Josef Koch
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: koch@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-11
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg; Referendariat beim Freistaat Bayern; bayerischer Notar (1996 – 2003); Gründung des Mediationszentrums Südbayern (2004), seit 2006 bei HFK Rechtsanwälte.
Profil
- Verhandlung, Begleitung und Abwicklung großer M&A-Transaktionen (asset- and share deals).
- Legal Due Diligence; Grundbuch- und Kostenrecht.
- Beratung und Begleitung im Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Unternehmensnachfolge einschließlich familien- und erbrechtlichen Gestaltungen.
- Erstellung juristischer Gutachten; Analysen und Konzeptionen.
- Gutachterliche Tätigkeit zu immobilienrechtlichen Fragestellungen.
- Komplexe Vertragsgestaltung insbesondere in immobilienrechtlichen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
- Außergerichtliches Konfliktlösungs- und Entscheidungsmanagement.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Studienstiftung Cusanuswerk seit 1985
- Münchener Anwaltverein e.V.
Vortragstätigkeiten
- Diverse in-House-Schulungen zum Immobilien- und Gesellschaftsrecht
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Broschüren, insbes. „Immobilientransaktionen“

Wolfgang Hierl
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: hierl@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-12
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an den Universitäten München, Passau und Grenoble; Rechtsreferendariat u.a. beim OLG Nürnberg und der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU in Brüssel; Referent für einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags; Rechtsanwalt seit 2006, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2009. Von 2006 bis 2009 Rechtsanwalt in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei und dort Referatsleiter Bau- und Öffentliches Recht. Von 2009 bis 2017 für Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte sodann EVERSHEDS Deutschland LLP in München tätig. Seit 2017 für die HFK Rechtsanwälte in München.
Profil
- Rechtsberatung und Vertretung bei der Realisierung umweltrechtlich genehmigungspflichtiger Anlagen.
- Projektbegleitende Rechtsberatung im Rahmen der der Planung und Realisierung von Einzelhandelszentren.
- Prozessvertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
- Beratung und Vertretung von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des öffentlichen Baurechts.
Netzwerk
Vortragstätigkeiten
- Vortrags- und Seminartätigkeit für die Architektenkammern Bayern und Baden-Württemberg sowie Inhouse-Schulungen zu Bau- und Architektenrecht.

Michael Stemmer
RECHTSANWALT, SALARY PARTNER
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: stemmer@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-16
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht. Referendariat im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts München, u. a. bei einer Baukammer des Landgerichts München I sowie dem Landratsamt Dachau, begleitende Tätigkeit bei HFK Rechtsanwälte. Seit Juli 2012 als Rechtsanwalt bei HFK, ab April 2016 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Profil
- Gerichtliche Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
- Baubegleitende Rechtsberatung bei Großimmobilien und Infrastrukturprojekten.
- Vertragsgestaltung aller Art.
- Gerichtliche Vertretung von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen in Haftpflichtprozessen.
- Immobilienrechtliche und mietrechtliche Beratung (z.B. Immobilientransaktionen).
- Außergerichtliches Konfliktlösungs- und Entscheidungsmanagement.
Netzwerk
Veröffentlichungen
- OLG Köln – Gebäudereinigungsverträge sind (meistens) Werkverträge!, IBR 2012, 676
- VG Regensburg – Eintragung in die Bayerische Architektenliste: Nur (noch) mit Diplomzeugnis!, IBR 2012, 719
- OLG Köln – Gewerberaummietvertrag: Mietminderungsrecht durch AGB einschränkbar!, IMR 2012, 507
- BGH – Sekundäre Mängelrechte im Kaufrecht (meist) nicht „gemeinschaftsbezogen“! IMR 2015, 466
- Das neue Werkvertragsrecht, Facility Management 06/2016, 24

Bernhard Hartl
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: hartl@hfk.de
Tel.: +49 89 / 291930-17
Fax: +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München 2007-2012, Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht. Studienbegleitend Praktikant und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Noerr LLP in München. Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München 2012-2014. Wahlstation bei Noerr LLP in London (Corporate/ Gesellschafsrecht). Seit 2015 Rechtsanwalt bei HFK Rechtsanwälte am Standort München.
Profil
- Projektbegleitende Beratung bei komplexen Bauvorhaben aller Art – einschließlich internationaler Projekte – in allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung.
- Gerichtliche Vertretung in komplizierten Bauprozessen.
- Komplexe Vertragsgestaltung aller Art.
Netzwerk
Mitgliedschaften
- Arbeitskreis „Internationales Baurecht“ im Rahmen der ARGE Baurecht.
Vortragstätigkeiten
- Dozent im Rahmen der Referendarausbildung am Landgericht München I im Auftrag der RAK München.
Veröffentlichungen
- OLG München – WEG-Verwalterbestellung: Funktion der Unterzeichner muss feststellbar sein, IMR 2016, 428.

Martin Wodianka
RECHTSANWALT
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Maximilianstraße 29
D-80539 München
Mail: wodianka@hfk.de
Tel. +49 89 / 291930-11
Fax +49 89 / 291930-22
Vita
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Rechtsreferendariat beim Landgericht Ingolstadt. Rechtsanwalt seit 2014. Von 2015 bis 2016 für eine mittelständische Kanzlei in München tätig. Von 2016 bis 2017 bei Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Seit Februar 2017 bei HFK Rechtsanwälte in München.
Profil
- Projektbegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten in allen Fragen der Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auf Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite
- Beratung von Bauherren, Bauunternehmen, Planern und Projektentwickler bei der Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen sowie der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr streitiger Ansprüche
- Vertragsgestaltung im Bereich des gewerblichen Mietrechts
- Beratung im Bereich des Immobilienwirtschaftsrecht