HFK
de en
  • Über uns
  • Leistungen
    • Bauen
    • Immobilien
    • Infrastruktur
  • Rechtsanwälte
  • Standorte
    • Frankfurt am Main
    • Berlin
    • München
    • Hamburg
    • Düsseldorf
    • Stuttgart
  • Karriere
    • HFK als Arbeitgeber
    • Stellenangebote
  • Aktuelles
  • Kontakt

Aktuelles

23. Juni 2026

HFK Update: Corona-Soforthilfen: Erleichterungen im Rückmeldeverfahren in Hessen

 

1. Einführung

 

Mit den Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe sehen sich Unternehmen aus verschiedensten Bereichen der Wirtschaft erheblichen Rückforderungen gegenüber. Es drohen finanzielle Notlagen. Hiergegen wendeten sich in der Vergangenheit verschiedene Verbände – auch in Hessen. Das Land Hessen setzte daraufhin im September 2025 mit einem Moratorium des Wirtschaftsministeriums die Bescheidung und Vollstreckung festgesetzter Rückforderungen vorerst aus. Es sollten im Rahmen der Gleichbehandlung von Unternehmen Erleichterungen geprüft werden. Neben der erheblichen finanziellen Belastung kritisierten die Verbände insbesondere die fehlende Rechts- und Planungssicherheit. Diesen Bedenken wird nun teilweise nachgekommen.

 

2. Pressemitteilung des Hessisches Wirtschaftsministeriums vom 22.05.2026 

 

Mit Pressemitteilung vom 22.05.2026 hat das Hessische Wirtschaftsministerium bekanntgegeben, dass das Rückmeldeverfahren für Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfe wieder aufgenommen wird. Die Rückforderungen von ausgekehrten Corona-Soforthilfen im Rahmen des Rückmeldeverfahrens werden fortgesetzt. Dabei beschloss das Hessische Wirtschaftsministerium jedoch gleichzeitig Erleichterungen und gestand zu, dass die bisherige Verfahrensführung zu streng stattfand.

 

3. Inhalte der Erleichterungen 

 

Es sollen nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums folgende Erleichterungen gelten: 

  • Verfügbare betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet
  • Im Förderzeitraum tatsächlich geleistete und nicht gestundete Darlehenstilgungen gelten als förderfähige Ausgaben
  • Berücksichtigung des Anrechnungsbetrags bei Überschneidung mit der Corona-Überbrückungshilfe I 

Die vorgenannten Erleichterungen können bereits in laufenden Klageverfahren und offenen Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden. Daneben ist auch für abgeschlossene Fälle nach § 59 Landeshaushaltsordnung Hessen ein (Teil-)Erlass oder eine Niederschlagung von Rückforderungen möglich. Hierbei können unter erhöhten Voraussetzungen vor allem Härtefälle berücksichtigt werden. Es wird hier eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

 

4. Folgen und Ausblick 

 

Für laufende Verfahren ergeben sich aufgrund der beschlossenen Erleichterungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums neue Prüfungsansätze für die Anfechtung von Rückforderungsbescheiden. Unternehmen sollten daher prüfen, ob aus den Erleichterungen für den Einzelfall Angriffspunkte entwickelt werden können, um Rückforderungen anzufechten oder zumindest einzuschränken. Auch für abgeschlossene Verfahren sollten Unternehmen prüfen, ob nicht gegebenenfalls ein Härtefall vorliegen könnte.

Daneben bleiben die üblichen Fragen zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen und Corona-Überbrückungshilfen relevant, insbesondere: 

  • Coronabedingter Umsatzeinbruch
  • Vorliegen förderfähiger Kosten
  • Vorliegen verbundener Unternehmen
  • Vertrauensschutz
  • Verfahrensfragen, insbesondere die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Mitwirkung
  • Verhältnis der FAQ des Fördergebers zum Europarecht
  • Und viele mehr

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen der Änderung der Verwaltungspraxis in Hessen auf Ihr Unternehmen und zu Fragen im Hinblick auf Corona-Soforthilfen und Corona-Überbrückungshilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Ihre Ansprechpartner:

Patrick Thomas, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, HFK Frankfurt a. M., thomas@hfk.de

Konstantin Krüger, Rechtsanwalt, HFK Frankfurt a. M., krueger@hfk.de 

 

Zurück
  • Über uns
  • Leistungen
    • Bauen
    • Immobilien
    • Infrastruktur
  • Standorte
    • Frankfurt am Main
    • Berlin
    • München
    • Hamburg
    • Düsseldorf
    • Stuttgart
  • Rechtsanwälte
  • Karriere
    • HFK als Arbeitgeber
    • Stellenangebote
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer