Aktuelles
21. November 2023
HFK Update: Dr. Johannes Jäger, HFK Frankfurt, vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu Gesetzentwurf zur Öffentlichen Sicherheit angehört.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. November 2023 den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur beschleunigten Entfernung von Verfassungsfeinden unter den Berufs- und Zeitsoldaten aus der Bundeswehr beraten, die fortan im Wege des einfachen Verwaltungsaktes anstelle durch das bisherige disziplinargerichtliche Verfahren erfolgen wird.
Als einer der Sachverständigen war Rechtsanwalt Dr. Johannes M. Jäger aus dem Frankfurter HFK-Team geladen. Wie die Mehrzahl der Sachverständigen übte auch er Kritik an der Gesetzesvorlage. Sie sei zwar nicht per se verfassungswidrig, verlasse aber den verfassungshistorischen und verfassungspolitischen Konsens im Dienst- und Disziplinarrecht der Beamten sowie der Berufs- und Zeitsoldaten seit Bestehen der Bundesrepublik. Ohne den präventiven Richtervorbehalt sei die prozessuale Waffengleichheit zwischen dem Soldaten und seinem Dienstherrn nicht mehr gegeben, da der per Verwaltungsakt entlassene Soldat sich nunmehr in den Dienst zurück klagen muss. Auch warnte Jäger vor einem nicht auszuschließenden persönlichen oder politischen Missbrauch des Gesetzes. Aus diesem Grunde sei die Änderung des gerichtlichen Entlassungsverfahrens in ein einfaches Verwaltungsverfahren nicht angemessen.
Link zur Ausschussanhörung und den Stellungnahmen:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-pa-verteidigung-entfernung-verfassungsfeinde-976426"