Aktuelles
20. November 2024
HFK Update: Endlagersuche in Deutschland
Nach den derzeit noch geltenden gesetzlichen Vorgaben soll bis 2031 der Standort eines deutschen Endlagers für hochradioaktiven Abfall feststehen.
Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland hat Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz von HFK Rechtsanwälte, Hamburg, am 14. November 2024 an dem vom Ökoinstitut e.V. für das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) in Berlin durchgeführten Workshop zur Standortvereinbarung im Rahmen des Projektes „Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahl-verfahren (REST)“ teilgenommen. Prof. Dr. Lennartz ist als früherer Geschäftsführer der BGE (Bundesgesellschaft für Entlagerung) einer der wenigen Experten für die Entwicklung und Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Endlagersuche, einem der deutschlandweit größten und aufwendigsten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligungen für die gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zur Schaffung eines sicheren Endlagers für hochradioaktiven Abfall im tiefen Untergrund.