Aktuelles
13. Februar 2023
HFK Update: Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich durch Bundestag beschlossen
Am 10. Februar 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen, dessen wesentliche Inhalte unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft treten werden.
Das Gesetz wird insbesondere in Bezug auf Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen und Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Schienen-, Fern- und Bundesstraßennetzes, der Bundeswasserstraßen und des Baus von Hochspannungs- und Gasversorgungsleitungen Geltung entfalten.
Ziel des Gesetzes ist es, zum einen die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren und zum anderen sollen Änderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu einem schnelleren Umsetzungsbeginn von Vorhaben beitragen.
In der Praxis wird aus unserer Sicht vor allem den Neuregelungen zum einstweiligen Rechtsschutz Bedeutung zukommen. Denn es wird dem streitentscheidenden Gericht nunmehr die Möglichkeit eröffnet, einen festgestellten formalen oder materiellen Mangel in dem Verfahren außer Acht zu lassen, wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird. Zudem soll die gerichtliche Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anderenfalls auf diejenigen Maßnahmen des Vorhabens beschränkt werden, bei denen dies
erforderlich ist, um drohende irreversible Nachteile zu verhindern.
Dies bedeutet, dass bestimmte gerichtlich festgestellte Mängel nicht mehr zwingend zu einem Baustopp des Planvorhabens führen werden, so dass dieses auch dann - zumindest überwiegend - weiter baulich umgesetzt werden kann.
Für sich bereits im Genehmigungsverfahren oder im laufenden Planfeststellungsverfahren befindliche Infrastrukturvorhaben ist es besonders erfreulich, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten auch für diese Verfahren gelten wird soweit noch keine Klage gegen das Planvorhaben beim zuständigen Gericht anhängig ist.
Für weitere Informationen zu den Auswirkungen auf Ihr Vorhaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
RA Wulf Clausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HFK Hamburg, clausen@hfk.de
RA Dr. Thorsten Behle, HFK Hamburg, Umweltberater (WBSU), behle@hfk.de