Aktuelles
29. April 2025
HFK Update: Nach Rechtsunsicherheit durch EuGH-Entscheidung zu Kundenanlagen vom 28.11.2024; Klarheit zu Kundenanlagen und Mieterstrommodellen durch BGH?
HFK Rechtsanwälte unterstützen den Open District Hub e.V. als bundesweites Netzwerk für Quartierslösungen und Sektorkopplung und haben für die Mitglieder des ODH e.V. die Entscheidung des EuGH vom 28.11.2025 und die Chancen und Risiken für Geschäftsmodelle rund um Kundenanlagen und Mieterstrom aus rechtlicher Sicht bewertet. Im Wesentlichen kommt das Team von HFK Rechtsanwälte um RA Stefan Söchtig zu dem Ergebnis, dass Hausanlagen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV nicht von der Definition des EuGH als öffentliches Verteilernetz betroffen sind, so dass – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung im Einzelfall - auch die gängigen Mieterstrommodelle fortgeführt werden können. Mieterstrom ist nicht zuletzt auch ein Beispiel für durch die EU und Deutschland geförderte Bürgerpartizipationsmodelle. Um die durch die EuGH – Entscheidung entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wäre daher eine rechtliche Klarstellung dringend erforderlich.
„Es ist zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof in einer für Mai erwarteten Entscheidung dahingehend differenziert, dass die Hausanlagen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV in Gebäuden und dazu gehörigen Nebenanlagen nicht betroffen sind“, erläutert RA Söchtig.
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HFK bei ODH siehe aber auch HFK bei energate , HFK bei PV Magazine.