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Aktuelles

19. Oktober 2026

HFK Update: Unberechtigte Leistungsverweigerung und ihr vergaberechtliches Nachspiel

In zahlreichen Projekten führen Verzögerungen beim Baubeginn und gestörte Bauabläufe derzeit zu erheblichen Spannungen. Bei dem Versuch, unberechtigte Forderungen durch eine Leistungsverweigerung durchzusetzen, mag mancher Auftragnehmer jedoch aus dem Blick verlieren, dass ein solches Verhalten einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wirkt sich dabei nicht nur auf das konkrete Vertragsverhältnis aus. Sie kann für den Auftragnehmer auch erhebliche Folgen als Bieter in künftigen öffentlichen Vergabeverfahren haben. Zugleich kann sie öffentlichen Auftraggeberinnen (ungeahnte) Möglichkeiten eröffnen, das Unternehmen als Bieter in künftigen Vergabeverfahren auszuschließen. Und mit der aktuellen Rechtsprechung der VK-Bund vom 26. Februar 2026 (VK 2-34/26) riskiert ein Bieter, der einen vergaberechtlich relevanten Umstand – etwa das Vorliegen einer Kündigung aus wichtigem Grund in einem früheren Auftragsverhältnis - verschweigt, nicht nur den Ausschluss wegen der ursprünglichen Pflichtverletzung, sondern auch wegen der Täuschung über deren Vorliegen. 

 

Ausganspunkt sind die beiden fakultativen Ausschlussgründe des § 124 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 GWB. 

 

RAin Anika Frischknecht beleuchtet dieses praxisrelevante Thema am 12. November 2026 beim Arbeitskreis Rhein-Main der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. (DGfB).

 

Wir freuen uns, die Veranstaltung in unseren Frankfurter Kanzleiräumen auszurichten!

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