Aktuelles
05. Mai 2023
HFK-Update: RED III – neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien beschlossen/Regelungen der EU – Notfallverordnung für den vereinfachten Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze sollen nun dauerhaft gelten
Am 30.03.2023, haben sich die Europäischen Kommission, das Europäische Parlament und der Rat auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt.
Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von 32,5% auf 45% in 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt.
Hierfür wurden die Regelungen der EU-Notfallverordnung (https://hfk.de/aktuelles/detail/hfk-update-eu-notfallverordnung-soll-genehmigungsverfahren-fuer-windkraft-und-solar-anlagen-beschleunigen-bundeskabinett-bereitet-weg-fuer-den-vereinfachten-ausbau-von-windanlagen), die bislang nur vorläufig waren, dauerhaft festgeschrieben.
Die Regelungen gelten zum Beispiel für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen. Diese liegen im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf eine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung, verzichtet werden, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab und angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden. Entsprechende Vorgaben in den Entwürfen zum neuen Gebäudeenergiegesetz oder zur Beschleunigung der Planungsverfahren für Energieprojekte werden durch die Entfristung in der RED III europarechtlich nun dauerhaft abgesichert.
Die informelle Trilogeinigung muss nun noch von Europäischen Parlament und dem Rat formal angenommen werden. Sie wird zunächst den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat und anschließend dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die Richtlinie muss vom Parlament und danach vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Anschließend muss sie in Deutschland noch umgesetzt werden, um unmittelbare Wirkung zu entfalten.